Umwelt und Natur

Förderung zum Nachrüsten und Neubau von Kleinkläranlagen

"Meine Kleinkläranlage war nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik."

Wie TAB-Kunde Ullrich aus Martinroda den Neubau seiner biologischen Kleinkläranlage auch mit Hilfe von Fördermitteln gestemmt hat, sehen Sie hier:

Die Förderung von Kleinkläranlagen kann über einen Zuschuss und/oder über ein Darlehen erfolgen.

Für den Ersatzneubau einer Kleinkläranlage beträgt die Grundförderung für einen Vier-Personen-Haushalt 1.500 Euro und für jede weitere Person zuzüglich 150 Euro.

Für das Nachrüsten einer vorhandenen Kleinkläranlage beträgt die Grundförderung bis zu 750 Euro (Vier-Personen-Haushalt) und für jede weitere Person zuzüglich 75 Euro.

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass der Neubau oder das Nachrüsten noch nicht begonnen haben. Der Beginn eines Vorhabens ist der Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstückes gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Pro Jahr beantragen zirka 2.000 Menschen in Thüringen eine Förderung zum Nachrüsten oder zum Neubau einer Kleinkläranlage.

Weitere Voraussetzungen für Zuschüsse und Konditionen der Darlehen erhalten Sie hier: http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen#foerderzweck