Klima Invest - Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen

Hinweis

Mit Wirkung zum 31.03.2024 ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen – Klima Invest ausgelaufen. Das Stellen neuer Anträge ist daher derzeit nicht möglich.

Die Überarbeitung der Richtlinie ist vorgesehen, allerdings kann auf Grund der Haushaltssituation derzeit keine Aussage zum Inkrafttreten einer neuen Richtlinie getroffen werden.

Für die vorliegenden, noch offenen Anträge ist eine Übergangsregelung beabsichtigt. Wir werden die Antragstellenden zu gegebener Zeit über das Verfahren bezüglich dieser Anträge informieren.

Die Förderung zielt ab auf das Erreichen der Ziele des Thüringer Klimagesetzes, insbesondere auf die Verminderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Thüringen. Gefördert werden z.B. Klimaschutz- und Anpassungskonzepte, gebäudetechnische Investitionen, Schutz vor Schäden durch Starkniederschläge, Hitze, Dürre, Orkane, Investitionen in E-Mobilität, Personal für Klimaschutz- oder Energiemanagement und vieles mehr. 

Förderprogrammdetails

Die Förderung soll Maßnahmen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung durch die Zuwendungsempfänger*innen ermöglichen. Hierzu zählen:

  • Energieeffizienzsteigerung, Einsatz erneuerbarer Energien sowie anderer Technologien und Maßnahmen zur Treibhausgasminderung,
  • Schutz vor Schäden durch Starkniederschläge, Hitze, Dürre, Orkane sowie andere Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Bei der Förderung entsprechender Maßnahmen wird eine hohe Fördermitteleffizienz angestrebt. Die Fördermittel sollen insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme stehen. Im Bereich der Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes wird insbesondere ein möglichst niedriger Wert für den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent angestrebt. Hierzu werden für die geförderten Maßnahmen, soweit dies möglich ist, Einsparungen von Treibhausgasemissionen (berechnet als Kohlendioxid-Äquivalente in t CO2äq) erhoben.

Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig auszuschöpfen. Die Kumulation mit anderen Fördermitteln, außer mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen des Landes, ist zulässig. 

Die Förderung ist auch als Ergänzung entsprechender Förderungen anderer Fördermittelgeber vorgesehen, speziell u. a. folgender: 

Gegenstand der Förderung im Bereich Klimaschutz

  • Einstiegspakete: externe Beratungen zu Klimaschutz und Öffentlichkeitsarbeit, ferner externe Leistungen zur Unterstützung von entsprechenden Vergabeverfahren, zur Beantragung von Fördermitteln sowie die Umsetzung von aus einer Beratung oder einem Konzept abgeleiteten Maßnahmen (inklusive Investitionen)
  • Klimaschutzkonzepte (auch zur Mobilität), energetische Quartierskonzepte, Potenzialstudien, Energieberatung für Gebäude sowie andere konzeptionelle Fördergegenstände in Kombination mit Bundesförderung
  • Sonstige konzeptionelle Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere:
    • Klimaschutzstrategien,
    • sonstige Potenzialstudien und Konzepte zur Minderung von Treibhausgasen in verschiedenen Bereichen, u. a. zukunftsfähige Energiekonzepte, Wärmekonzepte, Ermittlung von Eignungsflächen für erneuerbare Energien und vorbereitende Gutachten zur Entwicklung dieser Flächen, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte, Konzepte zur Energieeffizienz, insbesondere bei Abwasser- oder Klär- sowie bei Trinkwasseranlagen, Konzepte zur THG-Minderung bei "grauer Energie"
  • Konzepte zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung
  • Externe Leistungen für Klimaschutzmanagement, soweit den Maßnahmen qualifizierte Konzepte zugrunde liegen:
    • zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder von Energiesparmodellen, inklusive der dazu notwendigen technischen Ausstattung,
    • zur Einführung eines Mobilitätsmanagements,
    • nötige externe Beratung zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen und unterstützende Dienstleistungen sowie Software zur Umsetzung dieser, sowie zur Durchführung anerkannter oder zertifizierter Programme wie z.B. der Teilnahme am Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, am European Energy Award und ähnlichen Maßnahmen,
  • Gebäudetechnische Investitionen
  • Außen- und Straßenbeleuchtung:
    • Erneuerung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit warmweißem Licht (Farbtemperatur bis 3000 Kelvin),
    • Erneuerung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit amber-farbenem Licht aus Gründen des Naturschutzes (Farbtemperatur bis 2000 Kelvin),
    • Investitionskosten für die bedarfsoptimierte Steuerung und die automatisierte zentrale Regelung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Investitionen in nachhaltige Mobilität:
    • Investitionen in intelligente Verkehrssteuerungen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs von Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV
  • Planungsleistungen für Radverkehrsanlagen in Kombination mit Bundesförderung, Investitionen in technische Effizienzmaßnahmen bei Abwasser- oder Klär- sowie bei Trinkwasseranlagen
  • Kompetenzaufbau in der eigenen Organisation sowie in Bezug auf Dritte in Form von Beratung, Bildung, Weiterbildung, Information und Kooperationsprojekten, soweit qualifizierte Konzepte und Instrumente zugrunde liegen
  • Weiterentwicklung von modellhaften oder besonders innovativen Projekten zur Beantragung bei anderen Fördermittelgeber*innen sowie deren Umsetzung im Falle einer Förderzusage
  • Personal für Klimaschutz- oder Energiemanagement (inklusive Personal für Energiesparmodelle und Mobilitätsmanagement)

Gegenstand der Förderung im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels

  • Einstiegspakete: externe Beratungen zur Klimafolgenanpassung, ferner externe Leistungen zur Unterstützung von entsprechenden Vergabeverfahren, zur Beantragung von Fördermitteln sowie die Umsetzung von aus einer Beratung oder einem Konzept abgeleiteten Maßnahmen (inklusive Investitionen)
  • Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Konzepten sowie Teilkonzepten zur Klimafolgenanpassung sowie Hitzeaktionspläne
  • Kompetenzaufbau in der eigenen Organisation sowie in Bezug auf Dritte: in Form von Beratung, Bildung, Weiterbildung (auch Teilnahmegebühren), Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzungstreffen, Akteursbeteiligung und Kooperationsprojekten sowie Einführung von Managementsystemen zur Klimafolgenanpassung, wie z.B. European Climate Adaption Award, jeweils auf der Basis von qualifizierten Konzepten und Instrumenten
  • Investitionen an Gebäuden und Liegenschaften/ Infrastruktureinrichtungen, die der Klimafolgenanpassung dienen, insbesondere:
    • Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässern,
    • Gebäudeverschattung oder Schaffung von Schattenplätzen in unmittelbarer Gebäudenähe, sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden,
    • Passive Kühlung von Gebäuden,
    • Aktive Kühlung nur, wenn passive Maßnahmen und organisatorische Maßnahmen ausgereizt sind, ein Energiemanagement für das Gebäude erfolgt und rechnerisch der Bedarf nachgewiesen wird,
    • Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser,
    • Schaffung und Restauration von Retentions- und Rückhalteflächen,
    • Instandsetzung von Feuerlöschteichen sowie deren Ausbau zur Starkregenaufnahme (siehe dazu Hinweis in den FAQs >>)
    • Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall,
    • Umsetzung von Hitzeaktionsplänen und den daraus mündenden Maßnahmenkatalogen,
    • Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung zur Reduzierung von Wärmeinseln,
    • Neupflanzung mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten,
    • Hangbepflanzung zur Stabilisierung bei Starkregen,
    • Einsatz von Materialien zur Verbesserung des Mikroklimas und Nutzung des AlbedoEffektes,
    • Schaffung und Restauration von Fließwegen, Leiteinrichtungen und Abfanggräben zur schadensminimierenden Ableitung von Starkregen
  • Personal für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Zuwendungsempfänger*innen sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise, kommunale Betriebe und Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie karitative, religionsgemeinschaftliche und gemeinnützige Organisationen, insbesondere auch Träger der freien Wohlfahrtspflege, im Freistaat Thüringen.

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Anteilsfinanzierung, bei der Förderung von Einstiegspaketen als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die möglichen maximalen Förderkonditionen (Fördersätze in %) lauten:

FördergegenstandGemeinden, Landkeise, Eigenbetriebe, ZweckverbändeKommunale UnternehmenKaritative, kirchliche und gemeinnützige KörperschaftenÖffentliche Einrichtungen
Klimaschutz

Einstiegspakete

100 

-

-

-

Klimaschutzkonzepte u. a. konzeptionielle Fördergegenstände in Kombination mit Bundesförderung60 40 40 40 
sonstige konzeptionelle Maßnahmen90 80 80 80 
Konzepte zur Modernisierung von Straßenbeleuchtung60 60

-

-

externe Leistungen bei Energiesparmodellen und Energiemanagement40404040
Mobilitätsmanagement80808080
Beratung, Dienstleistungen und Software80606060
Gebäudetechnische Investitionen/
bei Erreichen EE-Anteil > 50 % oder Beteiligung an Kom.Ems
60

80

40

60

40

60

40

60

Außenbeleuchtung warmweiß
mit Konzept
20

30

20

30

-

-

-

-

Außenbeleuchtung amberfarben
mit Konzept
30

40

30

40

-

-

-

-

bedarfsoptimierte Steuerung und automatisierte zentrale Regelung40404040
Intelligente Verkehrssteuerung, Verkehrsinformation6060--
Planung Radverkehrsanlagen in Kombination mit Bundesförderung6060--
Energieeffizienz bei Abwasser, Trinkwasser und Kläranlagen4040--
Komptenzaufbau, Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation80808080
Innovations- oder Modellprojekte:
Antragstellung/ Umsetzung
80

60
-

30
-

30
-

30
Personal
Klimamanagement/
Energiemanagement
KOM Ems/
Energiemanagement
60

60

40
40

-

40
40

-

40
40

-

40

Klimafolgenanpassung

Einstiegspakte100100100100
3.2 Klimaanalysen, u. a. in Kombination mit Bundesförderung/
ohne Bundesfördferung
60

90

60

80

60

80

60

80

Kompetenzaufbau80808080
Investitionen bei Gebäuden und Liegenschaften/

Infrastruktur/mit/ohne Bundesförderung/aktive Kühlung

60

80

40

40

60

40

40

60

40

40

60

40

Personal Anpassung60404040


Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen mindestens 7.500 Euro betragen (mit Ausnahme der Fördergegenstände zu den Einstiegspaketen). Die maximal zulässige Förderung liegt bei 200.000 Euro je Förderfall. Lediglich bei der Weiterentwicklung von modellhaften oder besonders innovativen Projekten (Ziffer 2.11. der Förderrichtlinie) können auch höhere Förderungen gewährt werden.

Sonderprogramm Klimaschutz

Um Investitionen in den Klimaschutz auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, weist der Freistaat auf Grundlage einer Richtlinie an die Kommunen Mittel für den Klimaschutz zu. Die Mittel können für verschiedene Klimaschutz-Investitionen verwendet werden, auch als Eigenmittel für andere Förderprogramme (u. a. Klima Invest, Bundesförderung zum Klimaschutz). Eine Positivliste für mögliche Klimaschutzmaßnahmen findet sich in der Richtlinie, aber auch auf der Homepage des Thüringer Umweltministeriums

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