Kleines Lexikon der Förderpraxis
Glossar
sind Arbeitsplätze, die langfristig besetzt werden bzw. langfristig zur Besetzung angeboten werden. Die Schaffung und Besetzung von Dauerarbeitsplätzen kann die Voraussetzung für eine Förderung sein.
Dauerarbeitsplätze sind nicht identisch mit der Anzahl der Beschäftigten.
Informationen zum Umgang mit Dauerarbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen im Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" finden Sie im folgenden Download:
Es handelt sich um Beihilfen, die aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden müssen.
De-minimis-Beihilfen können nach folgenden Verordnungen (VO) gewährt werden: Allgemeine De-minimis-VO, Agrar-De-minimis-VO, Fisch-De-minimis-VO oder DAWI-De-minimis-VO.
Der gesamte Beihilfewert an De-minimis-Beihilfen, die ein einziges Unternehmen erhält, darf die in den einzelnen Verordnungen für bestimmte Zeiträume festgelegten maximalen Beihilfewerte nicht übersteigen.
Gern beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenbetreuung.
vollständige Finanzierung eines Investitionsvorhabens von der Planung bis zur Fertigstellung auf der Grundlage eines durch die Bank bestätigten Finanzierungsplanes. Sie ist die Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sicherzustellen. Zu beachten ist, dass zur Durchfinanzierung eines Vorhabens auch das erste Warenlager zählt bzw. die notwendigen Umlaufmittel für die Aufstockung des ersten Warenlagers.