Das Förderprogramm Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen hat das Ziel, Unternehmen zu ermöglichen, Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen und zu nutzen sowie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit im betrieblichen Handeln zu forcieren.
Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für die:
- umfassende und qualifizierte Energieberatungen, die Energiesparpotenziale bezogen auf den Prozess in Unternehmen aufzeigen (Situationsanalyse),
- Projektbegleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist),
- Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung,
- Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar- Contractingverträgen (allgemeine Beratungsleistungen zu Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contractingverträgen unter den Gesichtspunkten der Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit).
Ziel der Energieberatung:
- Erkennen von Schwachstellen und Energiesparpotenzialen zur Verringerung von CO2-Emissionen
- Optimierung der Produktionsprozesse und Verfahren im Unternehmen
- Erarbeitung konkreter energie- und ressourcensparender Maßnahmen
- die Umsetzung der konkreten Handlungsempfehlungen führt zur effizienten Energieverwendung im gesamten Unternehmen
- umweltgerechtes und nachhaltiges Produzieren und Wirtschaften
Die Ergebnisse der jeweiligen Beratung werden von Ihrer*Ihrem Berater*in in einem Abschlussbericht sowie in einer standardisierten Tabellenvorlage dokumentiert.
Werden im Abschlussbericht von der*dem Energieberater*in Investitionen zur Optimierung von Prozessen empfohlen, können diese mit einem Zuschuss gefördert werden. Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden betrieblich genutzten Sachanlagen, die mindestens über die Zweckbindefrist in Ihrem Unternehmen verbleiben. Die Zweckbindefrist beträgt 5 Jahre ab Investitionsende.
Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere gebrauchte Wirtschaftsgüter, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Wirtschaftsgüter, die über Leasing oder Mietkauf finanziert werden sowie Anlagen, die der Stromerzeugung dienen und für die eine Vergütung nach EEG vorgesehen ist.
Förderfähig sind:
- Zuwendungsempfänger für die Energieeffizienzberatung (nach Ziffer 2.1 der Richtlinie) können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.
- Zuwendungsempfänger für investive Vorhaben (nach Ziffer 2.2 der Richtlinie) können Unternehmen sein
Nicht förderfähig sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe Glossar)
- Betriebe der Fischereiwirtschaft und der Aquakultur
- landwirtschaftliche Betriebe (Unternehmen, die in der Primärerzeugung der im Anhang I EG-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie z. B. Fleisch, Milch und Milchprodukte, Fisch, Obst, Gemüse und Blumen tätig sind)
- Freiberuflich Tätige (wie z.B. Architektur- und Ingenieurbüros)
- Branchenausschlüsse gelten gemäß Art. 1 De-minimis-Verordnung und Art. 1 Abs. 3 AGVO
Weitere Voraussetzungen:
- Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen
worden und zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen.
- Das Vorhaben wird in einer Betriebsstätte in Thüringen durchgeführt.
- Zur Finanzierung der beantragten Beratungsmaßnahme werden keine weiteren öffentlichen Mittel eingesetzt.
- Ihr*e Berater*in ist in unserer Fachberatungsdatenbank gelistet.
- Soweit möglich, sind mindestens 3 Angebote für die Investitionsmaßnahmen einzuholen. Aufträge sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter*innen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben.
Die Energieberater*innen, die den erforderlichen Sachkundenachweis erfüllen, werden von der ThEGA (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur) gelistet.
Hier finden Sie die Liste der derzeit für dieses Förderprogramm zugelassenen Energieberater*innen.
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beratung sowie die sich daraus ergebenden Investitionen über einen Zuschuss (projektbezogene Anteilsfinanzierung).
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Höhe des Zuschusses für die messtechnisch gestützte Beratung:
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Situationsanalyse), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 7.500 Euro
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Projektbegleitung), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 2.500 Euro
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Erfolgskontrolle), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 5.000 Euro
- bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik, maximal 2.500 Euro
Höhe des Zuschusses für die Contracting-Beratung:
- bis zu 80 % des Beratungshonorars, maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 1.920 Euro
Höhe des Investitionszuschusses:
- für Unternehmen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal De-minimis Grenze (siehe Glossar)
Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig.