Geldwäscheprävention ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Dienstleistungen von Banken und auch von Förderbanken werden dafür missbraucht, illegal erworbene Gelder „rein zu waschen“ und in das legale Finanz- und Wirtschaftssystem einzuschleusen. Solche Aktivitäten können alle Geschäftsbereiche einer Bank betreffen. Daher sind Kreditinstitute gesetzlich nach Geldwäschegesetz (GwG) und Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu ergreifen.
Gemäß Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen werden in der Thüringer Aufbaubank Maßnahmen ergriffen um Korruption wirkungsvoll vorzubeugen, Korruptionspraktiken aufzudecken, abzustellen und einer Ahndung zuzuführen.
In der Thüringer Aufbaubank werden die Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen inklusive Antikorruption vom Beauftragten der „Zentralen Stelle“ wahrgenommen. Falls Sie Anhaltspunkte für einen verdächtigen Sachverhalt haben oder nähere Informationen über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, sonstige strafbaren Handlungen oder Antikorruption wünschen, sprechen Sie uns an!
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