Förderung für Mietwohnungen in Thüringen

Mit der Förderung von Mietwohnungsbau durch den Freistaat sollen Anreize geschaffen werden, Thüringens Innenstädte als Wohnstandorte weiter zu beleben und mehr erschwinglichen Mietwohnraum zu schaffen. Momentan steht zur Förderung von Mietwohnungen auf Landeseben die Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen zur Verfügung. Darüber hinaus wird vom Bund der Bau von effizienten Gebäuden gefördert. Wir fassen das Wichtigste für Sie zusammen.

Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen

Ob Neubau oder Sanierung - die Wohnungsbauförderrichtlinie hilft dabei - trotz der aktuellen Herausforderungen in der Baubranche - bezahlbaren Wohnraum im Freistaat zu schaffen.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wieviel wird gefördert?
  • Eigentümer*innen oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken bzw. der zu fördernden Wohnungen
  • Anpassung von Wohnungsbestand an energetische, demografische und räumliche Herausforderungen durch Sanierung, Umbau, Erweiterung sowie Modernisierung und den Erwerb von Belegungsrechten
  • Neubau in Städten und Gemeinden mit Mietstufe 3: Schaffung angemessener Mietwohnungen zu sozialverträglichen Mieten
  • Neubau in allen übrigen Regionen: Deckung von qualitativem Wohnungsfehlbedarf (z.B. Mangel an barrierefreien / altersgerechten Wohnungen)
  • Baudarlehen, welcher durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann
  • Fördersatz (Summe des Baudarlehens und der direkten Zuschüsse) von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Eigenleistung in Höhe von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten

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Im Bild: Eine Leiter, auf welcher ein orangener Helm hängt.

Unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.

Die Förderung umfasst drei Teilprogramme:

  • Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Die Förderung umfasst auch den Mietwohnungsbau sowie die Sanierung von Mietwohnungen. Darüber hinaus kann sie sowohl von Privatpersonen als auch von Kommunen, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen beantragt werden.

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