Förderung für Thüringer Forschung und Entwicklung

Sie verfolgen ein konkretes Innovationsvorhaben? Oder möchten Sie innovatives Personal für die Forschung und Entwicklung einstellen? Dann nutzen Sie unsere Förderprogramme für Forschung und Entwicklung.

Call: Förderung der Forschung

Personal fördern

Aktueller Aufruf - Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Investitionen in die forschungsbezogene Infrastruktur

Projekte fördern

Innovatives Personal für Forschung und Entwicklung - FTI-Thüringen Personen

Für Innovationsvorhaben benötigen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen vor allem Eines: Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation. Im Rahmen der Richtlinie werden diese Einrichtungen mit Sitz in Thüringen bei der Gewinnung bzw. Bindung von hochqualifiziertem Personal unterstützt. Dies umfasst sowohl den Einsatz in Unternehmensprojekten als auch die Tätigkeit in Forschungsgruppen von Forschungseinrichtungen.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Gewinnung und Weiterbildung von Personal für Forschung und Entwicklung
  • Vergabe von Stipendien mit dem Ziel des Wissens- und Technologietransfers
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 2.000 Euro monatlich für Unternehmen
  • 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Forschungsgruppen

Förderung für die Entwicklung innovativer Produkte - FTI-Thüringen Technologie

Um die Innovationslandschaft in Thüringen optimal unterstützen zu können, steht Ihnen neben der FTI-Thüringen Personen Richtlinie außerdem die FTI-Thüringen Technologie Richtlinie zur Verfügung. Sie hat die Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und die Stärkung von technologieorientierten bzw. wissensbasierten Unternehmen zum Ziel.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
FuE-Vorhaben (3.1)
  • KMU
  • Große Unternehmen
  • Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU
  • Personalausgaben und Restkosten in Höhe von 40 Prozent der Personalausgaben
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 35 bis 100 Prozent
    • Abhängig von Zuwendungsempfänger und Art der Forschung bzw. Entwicklung
Innovationsgutscheine
  • KMU
  • Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen oder wirtschaftlichen Bereich
  • Wissenschaftseinrichtungen im wirtschaftlichen Bereich, wenn die KMU-Kriterien erfüllt werden
  • Externe Dienstleitungsaufträge
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 bis 100 Prozent
    • Abhängig vom Fördergegenstand

Für mehr Innovation im Mittelstand - FTI-Thüringen Invest

Als drittes Element der FTI-Richtlinie soll FTI-Thüringen Invest dabei unterstützen, die Innovationen in der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen – zu steigern. Außerdem hilft sie dabei, den Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftlich verwertbare Entwicklungen voranzutreiben.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?

3.1 Innovationszentren
  • Wissenschaftseinrichtungen

  • Auf- und Ausbau von Innovationszentren durch Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
  • Einsatz von technischem- und Verwaltungspersonal
  • Investitionen in forschungsbezogene Geräteinfrastruktur: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Personalausgabenförderung: Vollfinanzierung
  • Maximaler Zuschuss von 10 Millionen Euro je Vorhaben
3.2 WINAFO Invest
  • Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
  • Bis zu 90 Prozent der Förderfähigen Kosten
  • Maximaler Zuschuss von 20 Millionen Euro
3.3 WINAFO Digital
  • Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Investitionen in die Digital-Infrastruktur
  • Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Maximaler Zuschuss von 20 Millionen Euro
Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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