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Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung)
Unternehmen und Handwerksbetriebe in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartner*innen fördern lassen. Die Messeteilnahme wird anteilig gefördert, die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 Euro. Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskostenwerden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 Euro gewährt.
Mit der Beratungsrichtlinie werden Unternehmen in Thüringen bei den Themen Unternehmenswachstum, Unternehmensnachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie unterstützt. Die Förderung erfolgt für die Unternehmen in Form einer Intensivberatung oder als Prozessbegleitung. Weiterhin können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weitergeben.
Privatpersonen und Unternehmen in Thüringen erhalten einen Zuschuss für die Anschaffung von Lastenfahrrädern. Gefördert werden außerdem Lastenanhänger, Abstellanlagen und Zubehör. Es sind Zuschüsse von bis zu 40 Prozent möglich.
Mit dem Thüringer Dekarbonisierungsbonus sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Rohstoffen unterstützt werden. Gefördert werden u.a. Maßnahmen, die zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozess beitragen.
Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.
Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen
Zweck der Förderung ist die Unterstützung des Ausbaus einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur im Freistaat Thüringen. Gefördert werden u. a. kommunale Gebietskörperschaften.
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung
Im Programm werden Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und zur Entwicklung von Fließgewässern gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume, technische Hochwasserschutzmaßnahmen, die Erstellung technischer Konzepte oder die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und vieles mehr.
Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im ÖPNV im städtischen sowie im Stadt-Umland-Bereich in Thüringen gefördert. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten sowie entsprechender Modellprojekte.
Gefördert wird die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.
Mit dem Programm werden unter anderem Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und viele weitere bei der Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung unterstützt.
Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Entwicklung von Schutzgebieten und vieles mehr. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.
Mit dem Programm FTI-Thüringen INVEST werden Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur bzw. Digital-Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen gefördert.
Die Vorhaben müssen in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen.
Im Rahmen der Richtlinie werden kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Gewinnung bzw. Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen unterstützt.
Mit dem Programm "FTI-Thüringen TECHNOLOGIE" werden Vorhaben von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen gefördert, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen.
Mit dem Programm Gastro-Invest sollen Unternehmen des Gastgewerbes bei der Finanzierung von Investitionen und bei der Weiterentwicklung unternehmerischer Konzepte für Betriebstätten in den für Tourismus relevanten Regionen im Freistaat Thüringen unterstützt werden.
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (für gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auf Grundlage der AGVO Art. 26, Tz. 3.2 der Richtlinie) (GRW)
Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister*innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
GreenInvest Ress - Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen
Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Ressourcenschonung und -effizienz sowie die Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen (z.B. Substitution von schadstoffhaltigen Rohstoffen und Materialien, recycelte und recyclingfähige Materialien zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Bevorzugung nachwachsender Rohstoffe, Minderung von negativen Umwelteinwirkungen usw.).
Die Richtlinie finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
ILU 2014 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen
Für Investitionen in die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse steht das Progamm ILU (2014) mit seinen vier Programmteilen bereit. Gefördert wird auch die Schaffung weiterer Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft.
ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen
Für Investitionen in die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse steht das Programm ILU 2023 mit seinen Programmteilen A bis C bereit. Im Teil D wird die Verarbeitung und Direktvermarktung sowie die Schaffung und Entwicklung weiterer außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen unterstützt.
Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 20.000 EUR möglich.
IVV 2014 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
IVV zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geförderter Unternehmen. Es sollen Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten der Betriebe ausgebaut werden. Dabei richtet sich das Programm sowohl an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe, als auch an Unternehmen, die nach der EG-Ökoverordnung verarbeiten und vermarkten.
KLUG - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen (ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmen). Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert.
Landesprogramm Tourismus (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus)
Im Landesprogramm Tourismus werden Zuwendungen für die Förderung digitaler touristischer Investitionsvorhaben und für Maßnahmen des herausragenden Tourismusmarketings gewährt.
LFE 2014 - Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen
Gefördert wird die Zusammenarbeit von Akteur*innen aus der Land, Forst - und/oder Ernährungswirtschaft. Ziel ist die Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen durch verbesserten Wissens- und Technologietransfer. Die zuwendungsfähigen Ausgabenwerden anteilig mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent gefördert.
LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.
ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.
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