20.04.2015

FuE-Personal-Richtlinie tritt in Kraft

Am 21.April 2015 tritt die „FuE-Personal Richtlinie“ in Kraft. Damit können ab sofort wieder insbesondere für die Vergabe von Stipendien und/oder für die Einstellung von innovativem Personal Förderungen beantragt werden. Anlaufen wird die Förderung unmittelbar mit der Verabschiedung des Landeshaushalts in Thüringen.

Die im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichte Richtlinie bietet erweiterte Fördermöglichkeiten und einfachere Verfahren in der Antragstellung und Abrechnung der Förderprojekte.

Das Aufgabenspektrum, in dem die einzustellende innovative Fachkraft tätig sein kann, wurde im Vergleich zur vorhergehenden Richtlinie deutlich erweitert. Die Förderung wird als Festbetrag über einen Zeitraum von max. 2 Jahren gewährt und beträgt monatlich 1.500 €. Bedingung ist die unbefristete Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit einem abgeschlossenem Studium zur Bearbeitung eines Themas in Aufgabenbereichen wie z. B. FuE, Produktdesign, Qualitätsmanagement, Marketing.

Die Förderung des Thüringen-Stipendiums kann mit einem monatlichen Festbetrag von 600 € für Studenten bzw. 1.200 € für Doktoranden erfolgen.

Anträge können von KMU sowie Forschungseinrichtungen (im wirtschaftlich tätigen Bereich) gestellt werden.

Auch die Förderung von Forschergruppen wird in Zukunft wieder möglich sein. Den Termin für den ersten Call werden wir rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Hier finden Sie auch alle Informationen zum Programm sowie ab morgen den Portal- Antrag:
www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FuE-Personal-Richtlinie
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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