06.10.2015

Okt 20f

Am 01.12.2018 ist eine Änderung der ENL-Richtlinie in Kraft getreten. Die Änderungsrichtlinie wurde im Thüringer Staatsanzeiger vom 17.12.2018 (ThürStAnz Nr. 51/2018 S. 1629) veröffentlicht. Eine Lesefassung der aktualisierten Richtlinie finden Sie hier.

Förderprogrammdetails

  • Bagatellgrenze wurde von 5.000 EUR auf 25.000 EUR angehoben. Diese Anhebung der Bagatellgrenze galt bereits für den Teil ELER seit Genehmigung des Entwicklungsplans ländlicher Raum (EPLR) im Jahr 2017 durch die EU-KOM. Jetzt gilt die neue Bagatellgrenze einheitlich sowohl für den ELER- als auch für den EFRE-Teil.
  • Eigenanteil kann nun auch durch Spenden und Stiftungsmittel für gemeinnützige Vereine und Organisationen aufgebracht werden.
  • Vergaberegelungen wurden vereinfacht: Für nicht öffentliche Vorhabensträger reicht zukünftig im Regelfall die Einholung von drei Angeboten aus. Zudem kann nun eine Direktvergabe erfolgen, soweit der Auftragswert des Einzelloses unter 1.000 EUR liegt.
Hier geht es direkt zur Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

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