22.07.2010

Kommunales Förderprogramm für Investitionen in Solarstrom

Die Details des Programms und Richtlinie / Antragsunterlagen finden Sie hier.
Zur Förderung des Ausbaus der Solarstromnutzung im Freistaat legt der Freistaat Thüringen das 1000-Dächer-Programm Photovoltaik auf. Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäudedächern und an Gebäudefassaden. Auch Anlagen an anderen Bauwerken wie Lärm- und Sichtschutzwänden werden gefördert, wenn diese sich im Eigentum von Kommunen, kommunalen Unternehmen oder gemeinnützigen Unternehmen befinden.
Durch die neue Richtlinie werden vor allem kommunale Investitionen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen unterstützt, aber auch Investitionen gemeinnütziger Organisationen wie Vereine, soziale Träger und Kirchen. Förderfähig sind verschiedene Betreibermodelle: Nicht nur der Betrieb durch die Kommune selbst oder durch ein Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung fällt darunter, sondern auch der Betrieb durch genossenschaftliche Zusammenschlüsse, Stiftungen oder Vereine für Bürgersolaranlagen. Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der Investitionssumme, der Zuschuss pro Anlage ist auf maximal 100.000 Euro begrenzt.
Für Projekte mit innovativem Charakter ist im 1000-Dächer-Programm Photovoltaik eine Erhöhung der Förderquote auf bis zu 40 Prozent möglich. Gleiches gilt für anspruchsvolle Projekte, etwa die Integration von Photovoltaik-Anlagen in denkmalgeschützte Gebäude oder historische Dachlandschaften. Auch bei Anlagen an Lärm- und Sichtschutzwänden oder auf versiegelten, noch anderweitig genutzten Flächen, beispielsweise Parkplätzen, kann die höhere Förderung greifen.
Ihr Ansprechpartner in der Thüringer Aufbaubank:
Heike Gühne, Telefon: 0361 / 7447-316
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Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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