17.08.2011

GRW: Priorisierungsverfahren abgeschlossen

Für bis zum 15.08. vorliegende vollständige Anträge in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) hat der Freistaat Thüringen die Förderpraxis angepasst: Die Vergabe der Fördermittel wird davon abhängig gemacht, bei welchen Projekten je zusätzlichem Dauerarbeitsplatz* die wenigsten Zuschussmittel aufgewandt werden müssen.
Anhand dieses Kriteriums erfolgte durch die Thüringer Aufbaubank eine Priorisierung der im Jahr 2011 noch zu bewilligenden Projekte; das Priorisierungsverfahren wurde jetzt abgeschlossen. Insgesamt wurden 74 Unternehmen ausgewählt, die in den nächsten Tagen informiert werden bzw. bereits informiert worden sind.
Förderanträge, die nicht berücksichtigt werden konnten, werden nicht abgelehnt. Sofern 2011 bereits bewilligte Fördermittel zurückgegeben werden, werden diese erneut im Rahmen der GRW-Förderung eingesetzt. Grundsätzlich müssen die per 15. August nicht ausgewählten Antragsteller jedoch davon ausgehen, dass Bewilligungen erst wieder im Jahr 2012 erfolgen. Allerdings sollten diese auch prüfen, ob für sie andere Finanzierungsinstrumente des Freistaats Thüringen - z.B. das Darlehensprogramm "Thüringen-Dynamik" - in Fragen kommen.
Warum wurde das Priorisierungsverfahren angewendet?
Im ersten Halbjahr 2011 war in der GRW ein Antragsboom zu verzeichnen - der vorliegende Fördermittelbedarf übersteigt bei weitem das im Jahr 2011 zur Verfügung stehende Fördermittelvolumen. Deshalb war der Freistaat gezwungen, die Förderpraxis anzupassen und eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte vorzunehmen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an die Kundencenter der Thüringer Aufbaubank oder den für Sie zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Zum Programm GRW
* Als Dauerarbeitsplätze gelten Arbeits- und Ausbildungsplätze, die nach Investitionsende für mindestens fünf Jahre besetzt werden.
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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