Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - das sollten Kommunen wissen

Seit dem 18. März 2021 gilt das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur, auch als Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bezeichnet.

Warum gibt es das neue Gesetz?

Das Gesetz setzt eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um.

Was soll mit dem Gesetz erreicht werden?

Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und andererseits die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu wahren.

Was bedeutet das für Gebäude der öffentlichen Hand?

Sowohl bei Neubauten als auch bei größeren Renovierungen von Gebäuden der öffentlichen Hand müssen ein Ladepunkt errichtet werden und Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden sind bei mehr als sechs Stellplätzen ein Ladepunkt sowie die Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz herzustellen. Bei größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden sind bei mehr als zehn Stellplätzen ein Ladepunkt sowie die Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz herzustellen. Ähnliche Regelungen gibt es auch für Wohngebäude,. Deshalb ist das Gesetz auch wichtig für kommunale Wohnungsgesellschaften.

Was ist noch wichtig zu wissen?

Mit der Einführung des GEIG wird auch eine entsprechende Förderung des Bundes bereitgestellt. Näheres dazu hier.

Wo findet man weiterführende Informationen?

Internetseite Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 

Bundesgesetzblatt vom 24.03.2021

Informationen aus der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild zu sehen ist ein Tablet, das von einem Mann bedient wird.)

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Dieser Artikel ist in unserer Reihe "Impulse" erschienen. Kommunen erhalten hier aktuelle Fachinformationen an die Hand. Sie möchten die Impulse direkt ins Postfach? Abonnieren Sie unseren vierteljährlichen Newsletter speziell für die öffentliche Hand.

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