Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Mit Datum 23.01.2025 wird folgender Bescheid durch die Thüringer Aufbaubank öffentlich zugestellt und Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) | |
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Name und letzte bekannte Anschrift der/des Zustellungsadressatin/en | |
Walter Petiko; Kasseler Landstraße 44A, 37084 Göttingen | |
Art, Datum und Aktenzeichen des Dokuments | |
Widerrufs- und Leistungsbescheid V 1055 / 2024 vom 22.11.2024 (2020 COR/A 11013) | |
Die Zustellung des Dokuments erfolgt für | |
Thüringer Aufbaubank WIF / Verwendungsnachweise | |
Das Dokument kann eingesehen werden bei | |
Thüringer Aufbaubank Der/Die Zustellungsadressat/in hat die Möglichkeit das Dokument einzusehen und kann zu diesem Zweck mit der Thüringer Aufbaubank in Verbindung treten. Telefon: 0800 55 65 156 | |
Begründung | |
Die Zustellung des oben genannten Dokuments an die/den vorbezeichneten Zustellungsadressatin/en erfolgt gemäß § 1 Abs. 1 ThürVwZVG i.V.m. § 10 Abs. 2 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung aus folgendem Grund: Der Aufenthaltsort des/der Zuwendungsempfängers/in ist unbekannt und eine Zustellung an eine/n Vertreter/in oder Zustellungsbevollmächtigte/n ist nicht möglich (§ 1 Abs. 1 ThürVwZVG i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG). | |
Hinweise | |
Durch die Zustellung des Dokuments durch öffentliche Bekanntmachung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. |