27.10.2016

Wohnraumförderung: 15 Fragen an unsere Experten

Sanieren, Bauen, Fördern: Beim großen Freies-Wort-Telefonforum stand unser TAB-Wohnraum-Team den Leserinnen und Lesern Rede und Antwort. Die häufigsten Fragen im Überblick:
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#1 Ich habe gehört, dass es bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Einkommensgrenzen gibt. Wir sind ein junges Ehepaar mit einem Kind. Wie hoch darf in unserem Fall das gemeinsame Jahresbruttoeinkommen höchstens sein?
In Ihrem Fall beträgt der Richtwert je nach Förderprogramm 68 oder 71T€. Hierbei können z.B. Kinderbetreuungs- sowie erhöhte Werbungskosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Frei- und Abzugsbeträge z.B. bei Vorliegen einer Behinderung oder bestehenden Unterhaltsverpflichtungen. Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen auch die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.

#2 Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Lage des zu fördernden Objektes?
Das zu fördernde Vorhaben muss sich auf jeden Fall in Thüringen befinden.
#3 Wie hoch ist der zu erbringende Eigenanteil wenn ich das Thüringer Modernisierungsdarlehen beantragen möchte?
Der zu erbringende Eigenanteil muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen und darf höchstens zur Hälfte aus eigener Arbeitsleistung bestehen. Diese wiederum wird nur bis maximal 5T€ anerkannt.
>> Hier geht's zum Thüringer Modernisierungsdarlehen

#4 Welche Darlehensbeträge sich möglich?
Beim Thüringer Modernisierungsdarlehen gewähren wir Darlehen zwischen 5.100,00 und 42.500,00 €.
#5 Ist in jedem Falle eine Grundschuldeintragung erforderlich?
Bei Darlehensbeträgen bis zu 20T€ kann auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden.
#6 Wie sind die Konditionen beim Thüringer Modernisierungsdarlehen?
Der Sollzins beträgt 0,5% und ist für die gesamte Darlehenslaufzeit gültig. Somit besteht kein Zinsänderungsrisiko und Sie benötigen auch keine Anschlussfinanzierung. Die Tilgung beträgt 3%. Hinzu kommen 0,5% jährliche und 1,5% einmalige Verwaltungskosten.
>> Hier geht's zum Thüringer Modernisierungsdarlehen

#7 Kann ich das Thüringer Modernisierungsdarlehen auch vorzeitig zurückzahlen?
Nach den ersten zehn Jahren der Darlehenslaufzeit können Sie das Darlehen immer zum 31.12. oder 30.06. eines Kalenderjahres ganz oder teilweise tilgen.
#8 Wir wollen ein leerstehendes und stark sanierungsbedüftiges Einfamilienhaus kaufen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für uns?
Neben dem Thüringer Familienbaudarlehen könnte für Sie sowohl das Thüringer Modernisierungsdarlehen als auch der Thüringer Sanierungsbonus in Frage kommen.
#9 Wie hoch wäre der Thüringer Sanierungsbonus für unsere fünfköpfige Familie?
Der Sanierungsbonus setzt sich zusammen aus dem Zuschuss in Höhe von 12T€ und der Kinderzulage. Diese beträgt für das erste Kind eintausend, für das zweite Kind zweitausend und für jedes weitere Kind jeweils dreitausend Euro. In Ihrem Falle wären es also 18T€. Übrigens werden Kinder deren Geburt laut Schwangerschaftsbescheinigung zu erwarten ist sowohl bei der Einkommensgrenze als auch bei der Kinderzulage berücksichtigt.
>> Hier geht's zum Thüringer Sanierungsbonus

#10 Wie erfolgt die Auszahlung des Sanierungsbonus?
Der Bonus wird nach erfolgreicher Prüfung des durch Sie zu erbringenden Verwendungsnachweises in zehn gleichen Jahresraten jeweils Mitte Oktober ausgezahlt.
#11 Wie hoch ist die Mindestinvestitionssumme um den Bonus zu erhalten?
Die Sanierungs-/ Modernisierungskosten müssen mindestens 50T€ betragen.
#12 Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Neubau eines Eigenheimes?
Für einen Eigenheimneubau kann bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen das Thüringer Familienbaudarlehen in Frage kommen. Dieses kann auch für den sogenannten Bestandserwerb von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen gewährt werden.
>> Hier geht's zum Thüringer Familienbaudarlehen

#13 Welche Vorteile ergeben sich daraus für uns?
Neben dem günstigen für zehn Jahre festgeschriebenen Sollzinssatz von derzeit 0,9% besteht ein weiterer Vorteil in der nachrangigen Besicherung des Darlehens.
#14 Was bedeutet das?
Wir ergänzen mit dem Familienbaudarlehen in Höhe von maximal 50T€ die Finanzierung Ihrer Hausbank und überlassen dieser die erste Rangstelle im Grundbuch. Dies hat für Sie in der Regel auch bessere Konditionen bei Ihrem Hausbankdarlehen zur Folge.
#15 Was passiert nach dem Ende der Zinsfestschreibung?
Sie können von uns bereits drei Jahre vor dem Ende der Zinsfestschreibung ein Verlängerungsangebot erhalten. Dabei können wir auch Ihre individuellen Wünsche berücksichtigen.


Haben Sie weitere Fragen zu Ihren persönlichen Fördermöglichkeiten? Unser TAB-Wohnraum-Team steht für Sie bereit!
Rufen Sie uns an unter 0361 / 7447-123 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an wohnen@aufbaubank.de.
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