02.09.2015
Verbesserte Konditionen der GRW-Förderung in Thüringen
Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat die Konditionen für die GRW-Investitionsförderung noch einmal verbessert. So sind Projekte künftig bereits ab einer Investitionssumme von 100.000 Euro förderfähig - bisher lag die Untergrenze bei 250.000 Euro. Zudem wurde die Förderung für weitere Branchen geöffnet und neue Fördertatbestände aufgenommen. Die GRW-Förderung ist mit einem Umfang von 100 Millionen Euro das wichtigste Programm in der Unternehmensförderung in Thüringen.
Derzeit liegen bei der Thüringer Aufbaubank insgesamt 61 GRW-Förderanträge mit einem Investitionsvolumen von zusammen 376 Millionen Euro vor. Mit diesen Projekten sollen nach Angaben der Unternehmen mehr als 2.900 Arbeitsplätze gesichert und 640 neu geschaffen werden. Dafür wurden Fördermittel von insgesamt 65 Millionen Euro beantragt. Hinzu kommen 31 Projekte mit einer Investitionssumme von 73 Millionen Euro, die in diesem Jahr bereits bewilligt worden sind. Hier sollen mehr als 900 Arbeitsplätze gesichert und 160 neu geschaffen werden.
Die Änderung der GRW-Förderkonditionen umfasst – neben der Absenkung der Zugangsschwelle auf Investitionskosten in Höhe von mindestens 100.000 Euro – insbesondere die Öffnung für baunahe Wirtschaftszweige wie etwa Hersteller von Fertigbauteilen, Ausbauelementen, Konstruktionsteilen, Fliesen, Sanitärkeramik oder die Steinverarbeitung. Zudem ist die Förderung für das Leasing von Wirtschaftsgütern erleichtert worden. Neu aufgenommen wurde eine Fördermöglichkeit für Innovationscluster. Bei Baumaßnahmen können darüber hinaus in einem größeren Umfang als bisher auch Planungsleistungen bei der Förderung berücksichtigt werden. Die Änderungen sind mit dem 1. September 2015 in Kraft getreten.
Hier geht es zur Programmseite der GRW (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur").
Wie Unternehmen erfolgreich mit GRW-Projekten wachsen, zeigt auch die Erfolgsgeschichte der Dreiling Maschinenbau GmbH.