Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) startet wieder: Neue Antragsrunde 2023 beginnt
Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, die über ein eigenes Förderprogramm zur Verbesserung der Barrierefreiheit verfügen. Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - kurz ThüBaFF – trat zum 01.12.2021 in Kraft und wird zusammen mit der Thüringer Aufbaubank umgesetzt. Ins Leben gerufen wurde das Programm durch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Wie groß der Bedarf an entsprechenden Mitteln ist, zeigte die Antragsflut in der ersten Runde. Die Vielzahl an Fördergesuchen machte bereits Anfang 2022 den vorübergehenden Stopp des Programms nötig.
Im nunmehr laufenden Jahr 2023 kann die Förderung nach der ThüBaFF-Richtlinie jetzt erneut starten.
Joachim Leibiger, Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen: „Ich freue mich ganz besonders, dass wir ab sofort wieder Förderanträge annehmen und zusammen mit der Aufbaubank bearbeiten können. Mit dem Neustart unseres Programms schieben wir etwas ganz Wichtiges wieder an. Denn die erste Antragsrunde hatte gezeigt, wie groß der Bedarf an Mitteln zum Abbau von Barrieren im Freistaat tatsächlich ist.“
Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF zielt auf die verbesserte Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen ab und fördert Investitionsvorhaben im kleineren bis mittleren Rahmen. Über die inhaltlich breit angelegte Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen, von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden.
Ab sofort können wieder Anträge für aktuelle Vorhaben gestellt werden, die im laufenden Jahr 2023 geplant und begonnen werden.
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Hintergrund zum Förderprogramm ThüBaFF
Die Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF) ist formell zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Das ThüBaFF zielt auf eine verbesserte Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen ab und fördert Investitionsvorhaben. Mit dem ThüBaFF soll die Maßnahme III.2 des Thüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden.
Es gilt eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro.
(Quelle: Medieninformation Nr. 1/2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen)