Stichtag für Investitionen in die Landwirtschaft: 31.01.2020
Investitionen in Gebäude, Maschinen, technische Anlagen oder neue Geschäftsfelder: Noch bis zum 31. Januar 2020 können Förderanträge für 2020 gestellt werden.
Stichtag gilt für diese Programme
Der Stichtag gilt für das Programm ILU (Teil A, B und D) sowie für das Programm IVV (Teil A).
ILU - Teil A
Gefördert werden Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen mit bis zu 40 Prozent. Das können neue Ställe sein für eine besonders tiergerechte Haltung, neue Maschinen und vieles mehr.
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung? |
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ILU Teil - B
Gefördert werden mit diesem Programm speziell Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen. Insgesamt beträgt der Zuschuss 30 Prozent für neue Gebäude, Maschinen, Anlagen und vieles mehr.
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung? |
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ILU - Teil D
Mit dem Programm werden nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten gefördert, mit denen zusätzliche Einkommensquellen erschlossen werden. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent.
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung? |
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Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung? |
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IVV - Teil A
Zuschüsse von 20 bis 35 Prozent erhalten Unternehmen und Kooperationen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten. Gefördert werden z.B. Investitionen in Lagerung, Kühlung, Verpackung und vieles mehr.
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung? |
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Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Wie viel Förderung? |
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