01.06.2016

Mehr Förderung für Unternehmen - 5 Fragen zur neuen GRW-Richtlinie an den Experten

Das Produkt-Portfolio der Thüringer Aufbaubank bietet für die Förderung von Unternehmen verschiedene Möglichkeiten. Eines der wichtigsten ist die sogenannte Gemeinschaftsaufgabe, deren Richtlinie zum 26. Mai 2016 angepasst wurde. Damit soll Förderung von Unternehmen noch passgenauer möglich werden. Was sich alles geändert hat, dass erklärt Th. Grün -von Steuber, Leiter des Bereiches.

Thomas Grün -von Steuber, Bereichsleiter Wirtschafts- und Innovationsförderung, Thüringer Aufbaubank
Thomas Grün -von Steuber, Bereichsleiter Wirtschafts- und Innovationsförderung, Thüringer Aufbaubank

  • Was muss man sich unter dem sperrigen Namen „Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorstellen?
Der Begriff ist zugegebenermaßen etwas sperrig, deswegen wird meist nur die Abkürzung GRW genutzt. Die GRW hatte ihre Anfänge bereits in den 50iger Jahren. Ziel war und ist, Einkommen in der Region zu generieren. Dies soll mit Fördervorhaben gelingen, die auf die Wirtschaftsstruktur vor Ort ausgerichtet sind und deren Entwicklung positiv beeinflussen. Gemeinschaftsaufgabe, weil Bund und Länder sich jeweils zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen.




  • Warum wurde die Richtlinie erneut angepasst?
Die Ausgestaltung von Förderprogramme wird regelmäßig hinterfragt. Insbesondere bei gewerblichen GRW-Vorhaben und Förderung von Unternehmen befinden wir uns regelmäßig im Wettbewerb mit anderen Regionen. Da ist es wichtig, zu wissen, wo Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern steht und welchen wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden sollte. Dann wird die Richtlinie nachjustiert. In den letzten Jahren passiert dies etwa einmal jährlich.
  • Worin bestehen die wesentlichsten Änderungen?
Neu ist die Wiedereinführung der Lohnkostenförderung in der GRW. Immaterielle Wirtschaftsgüter können wieder gefördert werden; auch ist die Druckereibranche nicht mehr ausgeschlossen. Ebenso werden gesicherte Arbeitsplätze bei den zuschussfähigen Investitionen berücksichtigt. Wichtiger Punkt für die Förderung von kleinen Unternehmen: diese werden sich besonders über eine Anhebung der Basisförderung von 20 auf 25 % freuen.
  • Welche Vorteile ergeben sich aus den Änderungen für die Unternehmer?
Die Zugangsmöglichkeiten zu einer Förderung von Unternehmen haben sich verbessert, teilweise sind die Fördersätze angehoben worden oder die Förderkonditionen tragen allgemeinen Entwicklungen (bspw. dem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen/Regionen) besser Rechnung.
  • Wie können Thüringer Unternehmer am schnellsten herausfinden, ob sich ein Antrag lohnt oder nicht?
Am besten ist es, einfach per Mail oder telefonisch Kontakt mit der TAB aufzunehmen. So können Unternehmer ihr Vorhaben besprechen, ohne viel Papier in die Welt zu setzen. Wir kümmern uns dann gern um alles weitere.
► Alle Informationen zur neuen GRW Richtlinie finden Sie auf der Programmseite

Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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