31.03.2016

Handwerker aufgepasst - verbesserte Förderbedingungen in der GRW Förderung!

Handwerker gefördert - jetzt mit verbesserter GRW - Richtlinie
Mit Beginn der neuen Förderperiode am 1. Juli 2014 sowie der Richtlinienanpassung zum 1. September 2015 haben sich die Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) erheblich verbessert. Aus dem Programm erhalten vorrangig kleine, mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe von der ThüringerAufbaubank (TAB) Investitionszuschüsse für die Schaffung neuer produktiver Arbeitsplätze oder die Sicherung und Aufwertung der im Unternehmen vorhandenen Stellen.
Anders als in der Vergangenheit müssen diese Unternehmen nicht mehr im Rahmen eines Auswahlverfahrens bestimmte Kriterien erfüllen, um eine Förderung zu erhalten. Alle Unternehmen, die die Regelungen der Förderrichtlinie erfüllen, sollen auch einen Zuschuss erhalten. Weiterhin wurde mit der Richtlinienanpassung zum 1. September 2015 etwa der Ausschluss von der Förderung für die baunahen Wirtschaftszweige aufgehoben. Das eröffnet beispielsweise Betriebsstätten für die Herstellung von Ausbauelementen aus Metall oder Holz - das können auch Handwerksbetriebe im Fenster- oder Türenbau sein - den Zugang zu einer GRW-Förderung.

Basisförderung für KMU und Handwerker erhöht - weitere Zuschläge möglich

Handwerker gefördert - jetzt mit verbesserter GRW - Richtlinie


Für mittlere Unternehmen wurde die Basisförderung auf 15 % erhöht - kleine Unternehmen erhalten sogar 20% Förderung. Diese Basisförderung kann zusätzlich über ein Zuschlagsystem mit bis zu 15% Förderung zusätzlich aufgestockt werden.





Zuschläge zwischen 1-3% gibt es für folgende Kriterien:

  • ökologische Nachhaltigkeit
  • Mitarbeiterqualifikation
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • FuE-Tätigkeit
  • Exportanteil im Unternehmen.
Bereits geförderte Unternehmen bewerten dieses neue Zuschlagsystem wegen der Transparenz der Vergabe der Fördermittel sehr positiv. Ebenso erfreulich ist, dass die Förderverfahren deutlich vereinfacht wurden. So müssen z. B. keine steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr vorgelegt werden. Auch die Einreichung von Originalbelegen beim Mittelabruf ist nicht mehr erforderlich.
Selbstverständlich können bei der Investitionsfinanzierung weitere TAB-Produkte eingesetzt werden. Wenn Sie Fragen zur GRW-Förderung oder zu unseren anderen Förderprodukten haben, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kundencenter.
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