Freistaat unterstützt Familien mit Kindern beim Ersterwerb von Wohneigentum in Thüringen
Antragstellung ab 17. Juni 2024 bei der TAB möglich
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien“ tritt nächste Woche in Kraft. Ministerin Susanna Karawanskij sagt zum Start der neuen Förderrichtlinie: „Um bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, hat der Freistaat Thüringen verstärkt in den sozialen Wohnungsbau investiert. Seit 2019 haben wir den Bau von mehr als 1.500 Sozialwohnungen neu bewilligt und 1.100 Wohnungen neu gebaut. Dafür haben wir rund 215 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es in diesem Jahr zehn Millionen Euro zur Stärkung der Wohneigentumsbildung für Familien mit Kindern.“
Ende 2023 hatte der Thüringer Landtag das Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien verabschiedet (Drucksache 7/9236).Die Förderung soll Familien den Zugang zu selbstgenutztem Eigentum durch eine finanzielle Unterstützung des Landes erleichtern und die Attraktivität des Wohnstandortes Thüringen stärken. Die neue Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag leisten, die Nachfrage nach Wohneigentum in den ländlichen Räumen zu steigern und so die angespannten Mietmärkte in Jena, Weimar und Erfurt entlasten.
Die Förderrichtlinie wird nach Inkrafttreten hier abrufbar sein: Wohnraumförderprogramme
Weitere Informationen sowie einen Fördercheck zur Antragsberechtigung bietet die Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/wohnen.
Zudem ist ab 10.06.2024 unter 0800 - 100 12 38 eine kostenfreie Hotline eingerichtet (Mo - Do 9 - 17 Uhr | Fr 9 - 14 Uhr).