30.03.2023

Existenzsicherung: Härtefallhilfen des Bundes für die Wirtschaft gestartet

Bereits am 1. Dezember 2022 war das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ (ExSi) für Unternehmen in Kraft getreten, die durch steigende Energiekosten in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten drohen. Jetzt wird das Programm um die Härtefallhilfen des Bundes für kleine und mittlere sowie energieintensive Unternehmen erweitert. „Ich freue mich, dass nach langen und nicht immer ganz einfachen Verhandlungen nun auch die lang angekündigte Unterstützung des Bundes an den Start gehen kann“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. 

Mit der Erweiterung des Programms stünden zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung – insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 26,3 Millionen Euro bereit. „Das ExSi als Kernstück unseres Hilfspakets für die Unternehmen ist damit noch schlagkräftiger geworden“, sagte Tiefensee. Auch wenn die Inanspruchnahme des Programms bisher eher verhalten gewesen sei, halte er es für notwendig, auch weiterhin ein wirksames Kriseninstrumentarium vorzuhalten, um kurzfristig eingreifen und Unterstützung geben zu können. Bislang haben vier Unternehmen eine Förderzusage in Höhe von 850.000 Euro aus dem Programm erhalten.

Antragsberechtigt für die Härtefallhilfen des Bundes sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Voraussetzung für die Förderung ist ein prognostizierter Verlust (negatives EBITDA, durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä zu bestätigen), sofern mindestens eine Verdopplung der Energieaufwendungen vorliegt. Eine zusätzliche Fördermöglichkeit besteht für energieintensive Unternehmen (Energieintensität mindestens sieben Prozent), sofern sich deren Energiekosten in drei aufeinanderfolgenden Monaten mindestens verdoppelt haben; dabei werden hier allerdings nur die Preise für Strom und Gas einbezogen. Die Zuschüsse bemessen sich in beiden Fördervarianten nach der Höhe des Energiekostenanstiegs und betragen bis zu 70 Prozent für KMU und bis zu 85 Prozent bei energieintensiven Unternehmen.

Das ExSi-Programm ist Bestandteil des Hilfspakets für die Thüringer Wirtschaft, das neben den direkten Zuschüssen an Unternehmen zur Bewältigung der Krisenfolgen (Säule 1) auch längerfristig angelegte günstige Darlehen (Säule 2) sowie Förderangebote zur Ermöglichung von Zukunftsinvestitionen (Säule 3) umfasst. „Neben der akuten Krisenhilfe geht es uns auch darum, mittelfristig die Umstellung auf eine diversifizierte, nachhaltige Energieversorgung und auf klimafreundliche Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle in den Unternehmen zu unterstützen“, so Tiefensee. Zu den Säulen 2 und 3 gehören Förderinstrumente wie der erweiterte Thüringer Konsolidierungsfonds, zusätzliche Bürgschaftsangebote, der Dekarbonisierungsbonus, das Programm InnoInvest und eine zusätzliche Förderlinie im GRW-Investitionsprogramm.

Angesichts der aktuell verhaltenen Inanspruchnahme des ExSi-Programms hatte sich der Minister dafür ausgesprochen, einen Teil der für das Programm nicht benötigten Landesmittel in Säule 3 des Hilfspakets umzuschichten. „Wir sollten diese Mittel dafür nutzen, die Wirtschaft in Thüringen auch bei längerfristigen investiven Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Energieträgerwechsel zu unterstützen.“

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