02.10.2015
Erste Bewilligung im Rahmen der einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung
Die Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung ist am 15.09.2015 in Kraft getreten - und der erste Bewilligungsbescheid konnte bereits versendet werden! Das Unternehmen erhält eine Förderung über insgesamt 5.000 Euro für die Teilnahme an einer Messe in China sowie für das Erstellen entsprechender Werbematerialien. Derzeit werden acht weitere Förderanträge bearbeitet.
Neben der Beteiligung an internationalen Messen im In- und Ausland können im Rahmen der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung auch Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung sowie in Verbindung mit den vorgenannten Punkten Maßnahmen zur Erstellung von fremdsprachigen Werbematerialien gefördert werden.
Im Rahmen der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung stehen dieses Jahr knapp 450.000 EUR für Bewilligungen zur Verfügung. Der nächste Zuwendungsbescheid ist bereits in Vorbereitung und wird in den kommenden Tagen versandt.
Jetzt Förderung beantragen!
Neben der Beteiligung an internationalen Messen im In- und Ausland können im Rahmen der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung auch Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung sowie in Verbindung mit den vorgenannten Punkten Maßnahmen zur Erstellung von fremdsprachigen Werbematerialien gefördert werden.
Im Rahmen der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung stehen dieses Jahr knapp 450.000 EUR für Bewilligungen zur Verfügung. Der nächste Zuwendungsbescheid ist bereits in Vorbereitung und wird in den kommenden Tagen versandt.
Jetzt Förderung beantragen!