Corona-Härtefallhilfen für die Thüringer Wirtschaft: Beantragung ab sofort möglich
Die vom Land aufgelegten Corona-Härtefallhilfen gehen an den Start: Ab sofort können Thüringer Unternehmen, die trotz pandemiebedingt schwieriger wirtschaftlicher Lage keinen Zugang zu den regulären Hilfsprogrammen hatten, finanzielle Unterstützung aus dem Sonderprogramm des Bundes und des Landes beantragen. Die Antragstellung erfolgt zentral über die Plattform www.haertefallhilfen.de/thueringen.
Es gebe eine Reihe von Einzelfällen, in denen Unternehmen oder Selbständige durch das Netz der bestehenden Wirtschaftshilfen von Bund und Land gefallen seien, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee: „Mit dem Härtefallfonds soll diesem Umstand Rechnung getragen und so verhindert werden, dass es nur aufgrund der Corona-Krise zu Geschäftsaufgaben kommt.“ Die Förderung beläuft sich dabei auf maximal 100.000 Euro pro Fall, eine höhere Unterstützung ist in Ausnahmefällen bei besonderen regionalen wirtschaftlichen Interessen jedoch möglich.
Eine Förderung aus dem Sonderprogramm Härtefallhilfen soll besondere pandemiebedingte wirtschaftliche Härten ausgleichen, die nach dem 1. März 2020 entstanden sind. Besondere Härten liegen dann vor, wenn ein Unternehmen in der Corona-Krise außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar dessen wirtschaftliche Existenz gefährden – es zugleich aber die vorhandenen Fördermöglichkeiten von Bund und Land nicht in Anspruch nehmen kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- atypischen Umsatzentwicklungen oder Saisongeschäften, aufgrund derer andere als die üblichen Vergleichszeiträume in Betracht gezogen werden müssen;
- Auseinanderfallen von Bestell- und Lieferzeiträumen;
- Nebenerwerbstätigkeit mit Gewerbeschein (soweit die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2019 mindestens 30 Prozent der Gesamteinkünfte betrugen).
„Außergewöhnliche Belastungen“ liegen dann vor, wenn in dem Zeitraum, für den Härtefallhilfen beantragt werden, Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von in der Regel mindestens 30 Prozent zu verzeichnen waren. Insgesamt sei die Förderrichtlinie jedoch bewusst offen formuliert worden, betont Wirtschaftsminister Tiefensee: „Damit sind wir ausreichend flexibel, um auch auf noch unbekannte oder unvorhersehbare Einzelfälle zu reagieren“.
Richtlinie und Erläuterungen zu den Härtefallhilfen sind auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/haertefallfonds einsehbar. Die Beantragung der Unterstützung erfolgt wie bei den regulären Wirtschaftshilfen über eine*n Steuerberater*in. Über die Härtefallanträge entscheidet eine Härtefallkommission, der jeweils eine Vertretung von Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Staatskanzlei sowie der Thüringer Aufbaubank angehört und die von Vertreter*innen der Thüringer Kammern beraten wird.
Die Finanzierung des Härtefallhilfen-Programms erfolgt zu gleichen Teilen durch Bund und Land – für Thüringen stellt der Bund knapp 20 Millionen Euro zur Verfügung, die vom Freistaat nach Bedarf kofinanziert werden müssen. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2021 möglich. Grundsätzlich förderfähig sind Unternehmen mit Sitz in Thüringen; von der Förderung ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die sich bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden.