25.11.2020

Antragstellung für Abschlagszahlung zur Novemberhilfe ist gestartet

Das Verfahren der Antragstellung für die Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe startet wie geplant in einem vollständig elektronischen Verfahren.

Die Novemberhilfe mit einem Umfang von ca. 15 Milliarden Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeit von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller*in.

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Soloselbständige können einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen prüfenden Dritten, das heißt über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.

Die Abschlagszahlung wird einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung nicht sofort ausgezahlt. In einer zweiten Stufe findet soweit möglich ein automatisierter Abgleich mit Daten der Finanzverwaltung statt.

Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität der antragstellenden Person vorgesehen. So ist für die Authentifizierung im Direktantrag insbesondere ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich.

Die Auszahlungen der Abschlagszahlung sollen kurz nach Einreichung des Antrags starten, das heißt noch im November.

Hier geht es zum Antragsportal für die Novemberhilfe

Informationen aus der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild zu sehen ist ein Tablet, das von einem Mann bedient wird.)

Im Antragsportal des Bundes können Sie sich über die Novemberhilfe und die Überbrückungshilfe II informieren und Anträge einreichen.

zum Antragsportal
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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