08.07.2015
Anträge für Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) können gestellt werden
Thüringens Landwirte können ab sofort von
den Fördermitteln aus der Investitionsförderung landwirtschaftlicher
Unternehmen (ILU) profitieren. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eröffnet auf Grundlage des Ende
Mai von der EU-Kommission genehmigten Thüringer Entwicklungsprogramms
für den ländlichen Raum 2014 bis 2020 das neue Antragsverfahren. Ab
sofort können Förderanträge bei der Thüringer Aufbaubank gestellt
werden.
Für das ILU-Programm stehen in der Förderperiode 2014-2020 insgesamt 107 Millionen Euro zur Verfügung. 16 Prozent davon sind für die Bewilligung in diesem Jahr vorgesehen. Gefördert werden Investitionen zwischen 5000 und 2 Millionen Euro. Besonders zahlt sich dabei aus, wenn Landwirte in das Tierwohl investieren: Landwirtschaftliche Investitionen können mit 20 Prozent bezuschusst werden, besonders tiergerechte Investitionen beziehungsweise solche in einem speziellen Ökoprogramm gar mit 40 Prozent.
Hier geht es zur Antragstellung.
Neben der Fortentwicklung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) und der Förderung der Diversifizierung in außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten wurden spezielle Teilmaßnahmen zur besonderen Unterstützung des ökologischen Landbaus und zur Effizienzsteigerung in Kleinstunternehmen des Gartenbaus, der Schaf- und Ziegenhaltung neu konzipiert.
Alle bis zum 31.8.2015 vollständig bei der TAB vorliegenden Projektanträge durchlaufen nach Feststellung der Förderfähigkeit ein zusätzliches Projektauswahlverfahren. Mit einem Punktesystem wird die Übereinstimmung der Projekte mit den Prioritäten der EU und den Zielen der Thüringer Landesregierung bewertet. Die daraus resultierende Rangfolge der Projekte und die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel bestimmen maßgeblich, welche Projekte vom Land gefördert werden.
Hintergrund:
Dem Freistaat Thüringen stehen über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014-2020, welches Ende Mai genehmigt wurde, rund 679 Mio. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zuzüglich der Mittel, die Bund und Land für die Kofinanzierung bereitstellen, umfasst das Programm ein Finanzvolumen von etwa 878 Mio. Euro.
Für das ILU-Programm stehen in der Förderperiode 2014-2020 insgesamt 107 Millionen Euro zur Verfügung. 16 Prozent davon sind für die Bewilligung in diesem Jahr vorgesehen. Gefördert werden Investitionen zwischen 5000 und 2 Millionen Euro. Besonders zahlt sich dabei aus, wenn Landwirte in das Tierwohl investieren: Landwirtschaftliche Investitionen können mit 20 Prozent bezuschusst werden, besonders tiergerechte Investitionen beziehungsweise solche in einem speziellen Ökoprogramm gar mit 40 Prozent.
Hier geht es zur Antragstellung.
Neben der Fortentwicklung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) und der Förderung der Diversifizierung in außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten wurden spezielle Teilmaßnahmen zur besonderen Unterstützung des ökologischen Landbaus und zur Effizienzsteigerung in Kleinstunternehmen des Gartenbaus, der Schaf- und Ziegenhaltung neu konzipiert.
Alle bis zum 31.8.2015 vollständig bei der TAB vorliegenden Projektanträge durchlaufen nach Feststellung der Förderfähigkeit ein zusätzliches Projektauswahlverfahren. Mit einem Punktesystem wird die Übereinstimmung der Projekte mit den Prioritäten der EU und den Zielen der Thüringer Landesregierung bewertet. Die daraus resultierende Rangfolge der Projekte und die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel bestimmen maßgeblich, welche Projekte vom Land gefördert werden.
Hintergrund:
Dem Freistaat Thüringen stehen über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014-2020, welches Ende Mai genehmigt wurde, rund 679 Mio. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zuzüglich der Mittel, die Bund und Land für die Kofinanzierung bereitstellen, umfasst das Programm ein Finanzvolumen von etwa 878 Mio. Euro.