17.09.2018

Abwasser: Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände

Seit heute gelten zwei Richtlinien zur Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung. Nachdem bereits Mitte August die Förderung für Kleinkläranlagen erhöht wurde, erhalten jetzt die Gemeinden und Zweckverbände mehr Geld, um in die öffentliche Abwasserentsorgung zu investieren.

Das Thüringer Umweltministerium stellt den Gemeinden und Zweckverbänden für 2018/2019 bis zu 24 Millionen Euro zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Fördertöpfen zur Verfügung. Damit das Geld auch schnell und zielgerichtet vor Ort ankommt, wurde eine bestehende Richtlinie angepasst und eine neu erlassen.


Änderung der Richtlinie „Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung"

Das ist neu:

  • Erhöhung der max. Förderbeträge für Kläranlagen, Pumpwerke und Mischwasserentlastungsanlagen
  • Wiedereinführung der Förderfähigkeit von Regenwasserkanälen
Hier geht es zur Richtlinie "Förderung von Vorhaben zur Abwasserentsorgung"


Neue Förderrichtlinie „Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung“

Das ist neu:

  • Förderung von Investitionen, die zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien notwendig sind (Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2016-2021),
  • Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen mit 75%
  • Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für Überleitungssammler, Verbindungssammler und Pumpwerke mit 80%
Hier geht es zur Richtlinie "Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung"

Hintergrund

Die beiden Richtlinien sind Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde.
Der Abwasserpakt ist auf der Internetseite des Umweltministeriums unter https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/aktuell/mi/2018-05-15_abwasserpakt.pdf zu finden.
Die neue Richtlinie ist notwendig, weil die Fördersätze der bisher bestehenden Richtlinie nicht angehoben werden können. Der Grund dafür liegt in der Bindung der Mittel, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) stammen, bis zum Ende der Strukturfondsperiode in 2020. Die geänderte und die neue Förderrichtlinie sollen nach 2020 zusammengeführt werden.
Die bereits im August 2018 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen ist ebenfalls Teil des Abwasserpaktes.

Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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