Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Hinweis

Mit Wirkung zum 12.12.2024 ist die neue Richtlinie zum Programm „Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs“ in Kraft getreten.

Bitte beachten Sie die geänderten Fördersätze für die investiven Maßnahmen sowie die Änderungen hinsichtlich der Förderung von Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepten (vgl. Unterpunkt „Wie viel wird gefördert“).

Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im ÖPNV im städtischen sowie im Stadt-Umland-Bereich in Thüringen gefördert. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten sowie entsprechender Modellprojekte.

Förderprogrammdetails

Mit den Fördermöglichkeiten werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer bzw. emissionsfreier Mobilität im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen unterstützt und Zuwendungen für:

  • Machbarkeitsstudien und innovative Konzepte zur konzeptionellen Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV;
  • daraus resultierende Investitionsvorhaben, insbesondere
    • Ausgaben zur Umstellung auf emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge u.a.
      • Erwerb neuer alternativ angetriebener Fahrzeuge im StPNV und SPNV,
      • Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe sowohl im StPNV als auch im SPNV,
      • Erwerb automatisierter Fahrzeuge im StPNV,
    • Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV sowie
    • Ausgaben zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben in Depots und Werkstätten im StPNV und SPNV;
  • kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs)

gewährt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den Durchführungsbestimmungen. Diese finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Für Machbarkeitsstudien und investive Maßnahmen:
Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen nach § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.

Für kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs):
Öffentliche Gebietskörperschaften und Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG

  1. Für Anschaffungen im StPNV ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung wie folgt möglich:
    • für batterieelektrische Busse bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
    • für Ladeinfrastruktur sowie für Depotumrüstung für Wartung und Reparatur batterieelektrischer Busse bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
    • für Wasserstoffbrennstoffzellenbusse sowie Busse mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
    • für Tankinfrastruktur sowie für Depotumrüstung für Wartung und Reparatur von Wasserstoffbrennstoffzellen-Bussen sowie Bussen mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor bis zu 30 %
      der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    2. Für Anschaffungen im SPNV ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung wie folgt möglich:

      • für Triebwagen bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
      • für Betankungs- und Ladeinfrastruktur sowie Depotumrüstung für Wartung und Reparatur emissionsfrei angetriebener Fahrzeuge bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

      3. Für innovative Konzepte, Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte (SUMPs) ist ebenfalls ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
      Bitte beachten Sie:

      Eine Förderung ist erst möglich, wenn die Gesamtausgaben für ein innovatives Konzept, eine Machbarkeitsstudie oder ein Mobilitätskonzept (SUMP) mehr als 200.000 EUR (Netto) betragen.

      Klimaverträglichkeitsprüfung

      In Thüringen müssen in diesem Zeitraum Investitionen in Infrastrukturen die mit Mitteln aus dem EFRE-Fonds gefördert werden und eine Lebensdauer von mehr als fünf Jahren haben eine Klimaverträglichkeitsprüfung im Antragsverfahren durchführen.

      Auf der Internetseite des Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) befindet sich ein Leitfaden mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein Excel-Tool Klimaverträglichkeitsprüfung zum Herunterladen: https://tlubn.thueringen.de/klima/resilienz

      Bei Fragen hinsichtlich der Klimaverträglichkeitsprüfung wenden Sie sich bitte an
      Herrn Rico Hofmann
      Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
      Tel: 0361 5603-294
      E-mail: rico.hofmann@thega.de

      Hinweis zu den Downloads

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      Anlagen zum Antrag nur für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte

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