Mit den Fördermöglichkeiten werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer bzw. emissionsfreier Mobilität im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen unterstützt und Zuwendungen für:
- Machbarkeitsstudien und innovative Konzepte zur konzeptionellen Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV;
- daraus resultierende Investitionsvorhaben, insbesondere
- Ausgaben zur Umstellung auf emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge u.a.
- Erwerb neuer alternativ angetriebener Fahrzeuge im StPNV und SPNV,
- Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe sowohl im StPNV als auch im SPNV,
- Erwerb automatisierter Fahrzeuge im StPNV,
- Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV sowie
- Ausgaben zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben in Depots und Werkstätten im StPNV und SPNV;
- kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs)
gewährt.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den Durchführungsbestimmungen. Diese finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
Für Machbarkeitsstudien und investive Maßnahmen:
Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen nach § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.
Für kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs):
Öffentliche Gebietskörperschaften und Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG
- Für Anschaffungen im StPNV ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung wie folgt möglich:
- für batterieelektrische Busse bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
- für Ladeinfrastruktur sowie für Depotumrüstung für Wartung und Reparatur batterieelektrischer Busse bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
- für Wasserstoffbrennstoffzellenbusse sowie Busse mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
- für Tankinfrastruktur sowie für Depotumrüstung für Wartung und Reparatur von Wasserstoffbrennstoffzellen-Bussen sowie Bussen mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor bis zu 30 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
2. Für Anschaffungen im SPNV ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung wie folgt möglich:
- für Triebwagen bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben;
- für Betankungs- und Ladeinfrastruktur sowie Depotumrüstung für Wartung und Reparatur emissionsfrei angetriebener Fahrzeuge bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
3. Für innovative Konzepte, Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte (SUMPs) ist ebenfalls ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine Förderung ist erst möglich, wenn die Gesamtausgaben für ein innovatives Konzept, eine Machbarkeitsstudie oder ein Mobilitätskonzept (SUMP) mehr als 200.000 EUR (Netto) betragen.