Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025
Die Frist zur Anmeldung für das Programmjahr 2025 läuft am 30.11.2024 ab.
Für weitere Informationen zum Förderprogramm, insbesondere zur Programmanmeldung, wenden Sie sich bitte direkt an die Fachabteilung Wohnungswirtschaft der Thüringer Aufbaubank unter der E-Mail wohnen@aufbaubank.de - gern rufen wir Sie zurück. Alternativ erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0800 / 273 2006.
Die Frist zur Anmeldung für das Programmjahr 2025 läuft am 30.11.2024 ab.
Die bisher getrennten Richtlinien zur Förderung des Neubaus bzw. der Modernisierung sozialen Wohnraums in Thüringen wurden zu einer Richtlinie zusammengefasst. Die unterschiedlichen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte in Thüringen einerseits und des ländlichen Raums andererseits werden bei der Wohnungsbauförderung des Freistaats ab dem Programmjahr 2023 differenziert berücksichtigt.
Anträge für Vorhaben, welche nach den Regelungen der „Richtlinie für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen im Freistaat Thüringen für das Programmjahr 2021 (Innenstadtstabilisierungsprogramm – ISSP) vom 19. April 2021, zuletzt geändert am 27. Juni 2022 oder der „Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für das Programmjahr 2021 (ThürModR-Mietwohnungen), zuletzt geändert am 27. Juni 2022, in die Programmaufstellung 2022 aufgenommen wurden, werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, nach den vorgenannten Richtlinien umgesetzt. Gleiches gilt für Vorhaben, welche nach diesen Regelungen zurückgestellt wurden.
Die Anmeldung zur Aufnahme in das hier gegenständliche neue Wohnungsbauförderprogramm (Programmanmeldung) eines Jahres ist durch den Bauherren bis zum 30. November des Vorjahres zur Programmaufstellung bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Ausgenommen von dieser Fristsetzung ist das erste Jahr der Gültigkeit der Richtlinie. In diesem Jahr gilt abweichend eine Anmeldefrist bis zu vier Monaten nach Veröffentlichung der Richtlinie.
Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch das für Wohnungsbau zuständige Ministerium. Die Bauherrn werden spätestens vier Wochen nach der Entscheidung des für Wohnungsbau zuständigen Ministeriums durch die Bewilligungsstelle über das Ergebnis der Programmaufstellung und im Falle einer Aufnahme in das Förderprogramm über die für die Bewilligung der Fördermittel einzureichenden Unterlagen informiert. Der vollständige Antrag auf Fördermittel ist spätestens drei Monate nach Mitteilung der Entscheidung einzureichen.
Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).