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Für das Programm Thüringen-Dynamik gibt es für die neue EU-Förderperiode 2021-2027 für die Finanzierung von innovativen Vorhaben die neue Richtlinie Thüringen-Dynamik-innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027.
Außerdem wurde die bisherige Thüringen-Dynamik-Richtlinie für ausgewählte Förderzwecke bis zum 31.12.2026 verlängert.
Die Antragsunterlagen stehen aktualisiert bereit.
THÜRINGEN-DYNAMIK ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer*innen sich nachhaltig wirtschaftlich entwickeln und die Produktion steigern können. Es ermöglicht die langfristige Finanzierung insbesondere von innovativen Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen.
THÜRINGEN-DYNAMIK ist hinsichtlich seiner Finanzierung ein „nachhaltiges Förderprodukt“: Das Programm wird aus zwei revolvierenden Fonds gespeist. Zins und Tilgung fließen in diese Fonds zurück und stehen damit erneut für die Wirtschaftsförderung in Thüringen zur Verfügung.
Für die Gewährung von Darlehen nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ – EU-Förderperiode 2021-2027 (Programm-Nr. 077) wird ein Finanzinstrument als Darlehensfonds aufgelegt und zu 60 Prozent aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dotiert. 40% der Fondsmittel werden aus Rückflussmitteln von Darlehensfonds vorangegangener EU-Förderperioden bereitgestellt.
Dieser Darlehensfonds soll im EFRE-Programm 2021-2027 Thüringen zur Zielerreichung in der Priorität 2 - Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu den nachfolgenden Indikatoren beitragen:
Output-Indikator - 150 durch Finanzinstrumente unterstützte Unternehmen
Ergebnis-Indikator - 100 Millionen Euro private Investitionen in Ergänzung öffentlicher Unterstützung
Für die Gewährung von Darlehen nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik (Programm-Nr. 057) wird der bisherige Darlehensfonds fortgeführt und aus Rückflussmitteln von Darlehensfonds der vergangenen EU-Förderperioden (d.s. ursprüngliche EFRE- und Landesmittel) finanziert.
Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank. Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.
Nur Vorhaben, die für das Unternehmen eine Innovation darstellen.
Diese Vorhaben erhalten besonders günstige Konditionen.
Vorhaben, die keine Innovation darstellen
Investitionen der Ersatzbeschaffung
Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),
Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen
Nicht förderfähig sind:
Ausgaben für Grundstücks- und Immobilienerwerb
Ausgaben für Investitionen von Energieerzeugungsanlagen, für die eine EEG-Förderung in Anspruch genommen wird
Ausgaben für Grundstücks- und Immobilienerwerb
Ausgaben für Investitionen von Energieerzeugungsanlagen, für die eine EEG-Förderung in Anspruch genommen wird
Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter,
Ausgaben für Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind,
Ausgaben für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen,
Ausgaben für Investitionen in Flughafeninfrastruktur,
Investitionen in die Abfallentsorgung in Mülldeponien,
Investitionen zur Steigerung der Kapazität von Anlagen zur Behandlung von Restabfällen,
Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung und Verbrennung fossiler Brennstoffe
Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen)
Weitere Bedingungen:
bei Einbringung von Eigenleistungen sind nur die von Dritten bezogenen Materialkosten förderfähig
nur nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sind:
immaterielle Wirtschaftsgüter
Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen
bei Einbringung von Eigenleistungen sind nur die von Dritten bezogenen Materialkosten förderfähig
nur nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sind:
immaterielle Wirtschaftsgüter
Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen
die Übernahme von Geschäftsanteilen (Share Deals)
Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen
Investitionen der Ersatzbeschaffung
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb
Nicht antragsberechtigt sind:
Unternehmen, die keine Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gemäß Artikel 1 Abs. 2-5 bzw. keine De-minimis-Beihilfen gemäß Artikel 1 Abs. 1 De-minimis-Verordnung erhalten können (dazu zählen u. a. die landwirtschaftliche Primärproduktion, Primärproduktion von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur)
Unternehmen/Freie Berufe der Forstwirtschaft (NACE 02.1), des Gesundheits-, Veterinär-und Sozialwesens, Apotheken, Rechtsanwält*innen, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten,
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Randziffer 24 i.V.m. Randziffer 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. gemäß Art. 2 Nr. 18 der AGVO,
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
Weitere Voraussetzungen:
das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt, die*der Antragsteller*in verfügt über eine Betriebsstätte in Thüringen
die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank erfolgen (Beachten Sie bitte dazu auch unsere nachfolgenden Informationen zum Antragsverfahren!)
zum Zeitpunkt der Zusage durch die Thüringer Aufbaubank darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein
Maximaler
Finanzierungsbetrag:
4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können
2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können
Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.
Laufzeiten: Thüringen-Dynamik-Darlehen:
5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.
Konditionen: Die Tilgungsdarlehen werden mit einem individuellen Zinssatz im Rahmen des am Tage der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse gemäß dem risikogerechten Zinssystem (Stand 01.08.2014) zugesagt. Die Preisklasse - und damit der risikogerechte Zinssatz - wird unter Berücksichtigung der Bonität der antragstellenden Person und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten bei Antragstellung von der Hausbank festgelegt. Die aktuellen Konditionen finden Sie in den Download-Dateien.
Auszahlung: 100 %
Einzug der Zinsen monatlich nachträglich
Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
Bereitstellungsprovision: 0,15 % p. M. (ab Zusage + 1 Monat + 2 Bankarbeitstage)
Darlehen werden entweder als Beihilfe unter Art. 17 der AGVO oder als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben
Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich
Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Können Sie der Hausbank keine ausreichenden Sicherheiten stellen, kann im Rahmen des Förderprogramms eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragt werden. Bei Darlehen mit Haftungsfreistellung ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.
Antragsverfahren: Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank. Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.
Grundsätzlich ist die Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich. Als Vorhabensbeginn gilt die Auslösung von verbindlichen Lieferungs- und Leistungsverträgen/Bestellungen.
Für eine fristgerechte Antragstellung sind nach der AGVO bzw. der De-minimis-Verordnung unterschiedliche beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten.
Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Dynamik förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür ist die nach der De-minimis-Verordnung maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik-Darlehen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gilt das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch mit der Hausbank als fristgerechte Antragstellung.
Die förderfähigen Verwendungszwecke nach der AGVO sind eingeschränkt (siehe Richtlinie). Die maximalen Beihilfegrenzen der AGVO sind zu berücksichtigen, diese belasten jedoch nicht die o. g. Beihilfegrenzen nach der De-minimis-Verordnung. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik Darlehen auf der Grundlage der AGVO kann erst nach der schriftlichen Einreichung des Thüringen-Dynamik-Antrages bei der Hausbank mit dem Vorhaben begonnen werden. Alternativ ist es zur Wahrung der Antragsfrist möglich, schriftlich zunächst einen separaten Beihilfeantrag bei der Hausbank vorzulegen. Der Beihilfeantrag steht als ausfüllbares Dokument unter Downloads bereit.
Download-Archiv:
Ältere Dateien, wie Richtlinien, Merkblätter oder Rundschreiben zu Thüringen-Dynamik, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.
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