Was wird gefördert
Mit dem Mikrodarlehen unterstützen wir Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren.
Das Mikrodarlehensprogramm ist hinsichtlich seiner Finanzierung ein „nachhaltiges Förderprodukt“. Das Programm wird aus einem revolvierenden Fonds gespeist. Zins und Tilgung fließen in diesen Fonds zurück und stehen damit erneut für die thüringische Wirtschaftsförderung zur Verfügung.
Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zinsgünstige Mikrodarlehen für betriebsbedingte Ausgaben im Rahmen von Gründungsvorhaben, Unternehmensbeteiligungen sowie –nachfolgen und jungen Unternehmen.
Wer wird gefördert
- Existenzgründer/Existenzgründerinnen, junge Unternehmen und Freiberufler, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt
- Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen (z.B. als geschäftsführender Gesellschafter) an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge
- Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge
- Bei mehreren Gesellschaftern als Antragsteller ist eine gemeinsame Darlehensbeantragung erforderlich
Von einer Förderung ausgeschlossen sind laut De-minimis-Verordnung Art. 1 Abs. 1 u.a.:
- Unternehmen, soweit sie in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind,
- Unternehmen, soweit sie in der Fischerei und der Aquakultur tätig sind,
- Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs bei Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr
Weitere Voraussetzungen:
- das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt
- zum Zeitpunkt der Zusage durch die Thüringer Aufbaubank darf das Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. (Als Vorhabensbeginn gilt die Auslösung von verbindlichen Lieferungs- und Leistungsverträgen/Bestellungen. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.)
Wie viel wird gefördert
Finanzierungsbetrag:- Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: EUR 2.000
- Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: EUR 25.000
- nach einjähriger störungsfreier Tilgung oder vollständiger Rückführung des Kredites kann ein Folgekredit beantragt werden
- Maximale Kreditlaufzeit: 5 Jahre
- davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden
Die aktuellen Konditionen finden Sie in den Download-Dateien.
- Auszahlung: 100 %
- Bearbeitungsgebühr / Bereitstellungsprovision: keine
- Eine Besicherung des Darlehens ist nicht erforderlich
- Persönliche Haftung des/der Antragsteller/in, bei mehreren Gesellschaftern haften alle gesamtschuldnerisch
- Einzug der Zinsen monatlich nachträglich
- Einzug der Tilgungsraten monatlich nachträglich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
- die Darlehen werden als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben
- Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über die ThEx Mikrofinanzagentur eingereicht werden.
Ein Rechtsanspruch auf Darlehen aus diesem Programm besteht nicht. Die Darlehensbewilligung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.
Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Mikrodarlehen förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür sind die nach der De-minimis-Verordnung maximalen Beihilfegrenzen von T€ 200 bzw. T€ 100 für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu berücksichtigen.
Ihre Fragen zum Mikrodarlehen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter der Mikrofinanzagentur:
ThEx Mikrofinanzagentur
Gustav-Freytag-Straße 1, 99096 Erfurt
mikrofinanzagentur@parisat.de
Stephan Politt
T: +49 361-554675-20
André Gottwald
T: +49 361-554675-21
Juliane Lippmann
T: +49 361-554675-22
Tobias Theuerkauf
T: +49 361-554675-30
Download-Archiv:
Ältere Dateien, wie Richtlinien, Merkblätter oder Allgemeine Bestimmungen zu Mikrodarlehen, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.
Downloads
Mikrodarlehen - Richtlinie, Allgemeine Darlehensbestimmungen, Konditionen
- pdf 1.7 MBDownload Mikrodarlehen - Richtlinie
- pdf 610.5 KBDownload Mikrodarlehen - Merkblatt
- pdf 32.4 KBDownload Mikrodarlehen - Allgemeine Darlehensbestimmungen (Fassung 11.09.2018)
- pdf 74.4 KBDownload Mikrodarlehen - Konditionentableau
Mikrodarlehen - Antragsunterlagen (am Rechner ausfüllbar)
- pdf 328.6 KBDownload Mikrodarlehen - Antrag Mikrodarlehen
- pdf 276.5 KBDownload Mikrodarlehen - Antrag Mikrodarlehen - Anlage - Finanzsituation
- pdf 281.8 KBDownload Mikrodarlehen - Antrag Mikrodarlehen - Anlage - De-minimis-Erklärung
- pdf 156.8 KBDownload Bestimmung Status "Politisch exponierte Person"
- pdf 35.4 KBDownload Mikrodarlehen - Negativerklärung
Mikrodarlehen - weitere Formulare und Hinweise
- pdf 209.6 KBDownload Mikrodarlehen - Verwendungsnachweis (gültig ab 11.09.18)
- pdf 170 KBDownload Mikrodarlehen - Verwendungsnachweis (gültig vom 01.05.16 bis 10.09.18)
- pdf 139.7 KBDownload Informationsblatt Geldwäschegesetz - NEU
- pdf 55.8 KBDownload Datenschutz-Informationen - Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU - Datenschutz - Grundverordnung (EU - DSGVO
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