Mit der Förderung werden Maßnahmen unterstützt, die der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen dienen.
Gefördert werden:
1. Einzelprojekte
- Gefördert werden Einzelprojekte, welche i.d.R. entsprechend eines vorgeschalteten Konzeptauswahlverfahrens ausgewählt wurden. Die inhaltliche Ausrichtung wird über das jeweilige Konzeptauswahlverfahren festgelegt und orientiert sich grundsätzlich an folgenden Themengebieten:
- Unterstützung des Transfers neuer Technologien, Innovationen und Nachhaltigkeit
- Unterstützung der Zusammenarbeit von Betrieben im Sinne einer kooperativen Wertschöpfung
- Unterstützung bei der Digitalisierung des Handwerks
- Zuwendungsfähige Ausgaben:
- sämtliche zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben
- tatsächliches projektbezogenes Gesamtbruttoentgelt der Projektmitarbeiter*innen bis TV-L 11 sowie Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers als Pauschalsatz i.H.v. 19,975 % des Gesamtbruttoentgeltes
2. Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend
- Gefördert werden praktische Leistungswettbewerbe für Thüringen sowie länderübergreifende Wettbewerbe.
- zuwendungsfähige Ausgaben:
- tatsächlich im Projekt anfallende Personalausgaben für die Vorbereitung, Koordination und Organisation der Wettbewerbe
- Entschädigungssätze für Aufsichtspersonen und Bewerber*innen
- projektbezogene tatsächliche Sachausgaben z.B. Miete für Werkstätten oder Veranstaltungsräume, Materialausgaben, Druckerzeugnisse, Porto, Versorgungsausgaben, Ausgaben für musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Ausgaben für Siegprämien sowie Fahrt- und Übernachtungsausgaben
Voraussetzungen:
1. Einzelprojekte
- Gefördert werden Einzelprojekte, welche i.d.R. entsprechend eines vorgeschalteten Konzeptauswahlverfahrens ausgewählt wurden.
- Das Konzeptauswahlverfahren wird durch einen öffentlichen Aufruf mit Angabe der Schwerpunktthemen auf der Internetseite der TAB veröffentlicht (siehe Downloads bzw. Infoseite aktuelle Calls).
- Der Aufruf bestimmt einen Stichtag für die Einreichung eines Konzeptes sowie die jeweiligen Kriterien für die Ausrichtung des Konzeptes und die Projektdauer.
- Antragstellung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
- Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die TAB bzw. mit Bewilligung des Vorhabens begonnen werden.
2. Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend
- Antragstellung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
- Mindestteilnahmezahl für einen zu fördernden Landesleistungswettbewerb soll bei 5 Teilnehmer*innen je Gewerk liegen (Ausnahmen in Einzelfällen sind möglich).
- Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die TAB bzw. mit Bewilligung des Vorhabens begonnen werden.
Die Zuwendung erhalten Thüringer Handwerksorganisationen.
1. Einzelprojekte
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- im Einzelfall bei Projekten im überragenden Landesinteresse bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
2. Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend
bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben