LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft

Hinweis

Die neue Förderperiode 2023 – 2027 hat begonnen.

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZFL) starten wir in dieser Förderperiode mit einem Ideenwettbewerb zum Thema:

„Landwirtschaft und Naturschutz im Dialog – Thüringer Netzwerk Biodiversität (ThüNeB)

Ihre Bewerbung können Sie bis zum 17.06.2024 bei uns einreichen. Nutzen Sie dazu bitte die Unterlagen in unserem Downloadbereich.

Für die Förderanträge in den Richtlinien IFL (Innovationsförderung) und ZFL (Zusammenarbeitsförderung) ist die Frist zur Einreichung der 30.06.2024.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie alle notwendigen Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Merkblatt zum Antrag.

Bei Fragen zur Innovationsförderung wenden Sie sich bitte an die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Frau Scholle, Tel.: +49 361 574041-221, E-Mail: innovation@tlllr.thueringen.de.

Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen von Innovationsprojekten bei der Thüringer Aufbaubank ist der 31.01.2025.

Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.

IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.

Förderprogrammdetails

Einen Überblick über erfolgreich abgeschlossene Projekte in der Förderperiode 2014 – 2020 finden Sie unter LFE 2014 - Projekte.

Eine Zusammenfassung von Projekten der Förderperiode 2023 – 2027 finden Sie zukünftig hier.
Bei Fragen zu bereits geförderten Projekten sowie Anfragen zu Projektideen schreiben Sie uns gern an unter agrar@aufbaubank.de. Bei Fragen zu Projekten der Innovationsförderung steht Ihnen die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Jena ebenfalls gern unter innovation@tlllr.thueringen.de zur Verfügung.

IFL: Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

ZFL: Gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Absatzförderung, Umwelt- und Tierwohlprojekte, soziale und solidarische Landwirtschaft und vieles mehr.

Details entnehmen Sie bitte den unter den Downloads verfügbaren Förderrichtlinien.

Vorhabensauswahl:

Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der von der Verwaltungsbehörde festgelegten Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt unter Berücksichtigung der Zielstellungen des EPLR.
Bei der Vorhabensauswahl können nur vollständige und bewilligungsreife Anträge berücksichtigt werden.

Bewilligungsstelle:
Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal.
Die Formulare können dort runter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.
Aktuell ist der Antrag bitte auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden:

Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt

Rechtsgrundlagen
Im GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden ab 2023 erstmals die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP in einem gemeinsamen Planungsdokument programmiert und darüber umgesetzt. Ebenfalls neu ist, dass das Planungsdokument nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erstellt wird, sondern ein gemeinsames Dokument von Bund und Ländern ist.
Der GAP-Strategieplan wurde am 21. November 2022 durch die Europäische Kommission genehmigt: EU-Förderung GAP 2023–2027 | TMIL (thueringen.de).

Die Richtlinien des TMIL zur Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft (IFL) sowie der  Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft (ZFL). 

Es können nur Projekte gefördert werden, welche in Thüringen durchgeführt werden.

IFL:
• Kooperationen zur Vorbereitung von Innovationsprojekten und Einrichtung von OG´s
• Operationelle Gruppen (OG´s) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft an der Landwirte oder Waldbesitzer aktiv beteiligt sind.
Die Operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ sind verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kooperation über das EIP-Netzwerk zu veröffentlichen.

ZFL: Kooperationen, an der Landwirte oder Waldbesitzer aktiv beteiligt sind.
Das geförderte Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und den in der Förderrichtlinie unter Zuwendungsvoraussetzungen genannten Zielen/Zwecken entsprechen.

Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner*innen ist in beiden Fällen durch eine Kooperationsvertrag geregelt.

IFL: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, max. EUR 500.000.

IFL Vorprojekte: 90 % der anfallenden Personalkosten nach StEK inkl. Gemeinkostenpauschale, max. EUR 30.000

ZFL: 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. EUR 500.000.

Ideenwettbewerb

Entsprechend der Ziffer 6.1.3 der Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft vom 20.05.2024, in Kraft getreten am 21.05.2024, rufen wir zur Einreichung von Projektideen zur Schaffung und Etablierung eines neuen Netzwerkes auf.

Mit diesem Aufruf werden alle Interessenten zur Einreichung von Projektideen zum Aufbau und zur Etablierung eines Netzwerkes zum Thema

„Landwirtschaft und Naturschutz im Dialog – Thüringer Netzwerk Biodiversität (ThüNeB)“ aufgefordert.

Mit dem Wandel der Landnutzung in den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Biodiversität in den Agrarlandschaften deutlich verringert. Der mit der Intensivierung der Landwirtschaft einhergegangene Verlust von Strukturen und Lebensräumen, aber auch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung an ungünstigen Standorten sowie der weiterhin zu hohe Flächenverbrauch insgesamt führen zu einem anhaltenden, mittlerweile dramatischen Rückgang an Arten und Populationen. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft in besonderem Maße von dem guten Zustand der natürlichen Lebensgrundlagen abhängig. Eine Zukunftsaufgabe ist daher der Erhalt und die Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.

Die Agrarpolitik von EU, Bund und Land haben sich seit den 1990er Jahren zunehmend der Thematik biodiversitätsfördernder Landnutzung gewidmet. Thüringen stellt diesbezüglich mit dem KULAP ein seit Jahren anerkanntes Förderinstrument bereit. Der aktuelle Blick auf die Agrarlandschaften zeigt jedoch, dass die bisherigen Anstrengungen zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt nicht immer im gewünschten Maße wirken. Zudem kommt es regelmäßig zu Zielkonflikten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, die einer Auflösung bedürfen.

Um diese Konflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu verringern oder sogar im besten Fall aufzulösen, bedarf es einer gemeinsamen Basis von ökologisch wertvoller und ökonomisch tragbarer Landwirtschaft. Hierfür ist ein breiter Dialogprozess zwischen Landwirtschaft und Naturschutz erforderlich, der in Form eines Netzwerkes zwischen Umweltschutz- und Naturschutzverbänden sowie den landwirtschaftlichen Berufsverbänden nicht nur in Gang gesetzt, sondern möglichst auch in die Dauerhaftigkeit überführt werden soll.

Das Kooperationsprojekt kann frühestens am 01.10.2024 beginnen und spätestens am 31.12.2027 enden. Für den aktuellen Aufruf steht ein Budget in Höhe von 250.000 EUR für die gesamte Projektlaufzeit zur Verfügung. Der Fördersatz liegt bei 90 Prozent.

Folgende Dokumente sind bis zum 17.06.2024 einzureichen:

Die Unterlagen finden Sie auch in unserem Downloadbereich auf dieser Seite.

Ablauf Ideenwettbewerb

1
Ideenskizze einreichen (Icon mit einem Klemmbrett, einer Glühbirne und einem Pfeil)

1. Schritt - Ideenskizze einreichen

Der erste Schritt ist das Einreichen Ihrer Ideenskizze.

Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein:

  • Erklärung zur Teilnahme am Ideenwettbewerb
  • Projektbeschreibung
  • Ausgabenplan
  • Entwurf der Kooperationsvereinbarung

Einsendeschluss ist der 17.06.2024. Die Ideenskizze werden durch ein Auswahlgremium bewertet.

2
Antrag einreichen (Icon mit Zahnrad, Antrag und einer Hand)

2. Schritt - Antrag einreichen

Das beste Projekt aus dem 1. Schritt stellt den Antrag im Programm LFE bis zum 12.08.2024 im TAB-Portal.

Die TAB prüft und bewilligt den Antrag.

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Projektstart (Icon mit einer abhebenden Rakete)

3. Schritt - Los geht´s

Das Projekt kann ab dem 01.10.2024 starten und hat ein Budget von bis zu 250.000 Euro.

Hinweis zu den Downloads

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Downloads

Richtlinie

IFL Richtlinie pdf 271.3 KB
ZFL Richtlinie pdf 259 KB
IFL Zuordnung Technologiereifegrad pdf 128.9 KB
IFL/ZFL Auswahlkriterien pdf 246.3 KB

Finanziert durch

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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