LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZFL) starten wir in diesem Jahr mit einem Ideenwettbewerb zum Thema:
„Thüringer Netzwerk Lernort Bauernhof“
Ihre Bewerbung können Sie bis zum 28.02.2025 bei uns einreichen. Den Aufruf mit den notwendigen Informationen sowie weitere Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen von Innovationsprojekten (Durchführungsprojekte) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Innovationen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bei der Thüringer Aufbaubank ist der 31.01.2025. Mit der Projektskizze ist gleichzeitig die Erklärung zur Einreichung einer Projektskizze mit einzureichen.
Haben Sie eine innovative Idee aber noch keine Kooperationspartner? Dann planen Sie doch zunächst ein Vorprojekt zur Vorbereitung eines zukünftigen Innovationsprojektes. Der Förderantrag dafür ist bis zum 31.03.2025 ebenfalls bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.
Bei Fragen zur Innovationsförderung wenden Sie sich bitte an die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Frau Scholle, Tel.: +49 361 574041-221, E-Mail: innovation@tlllr.thueringen.de.
Für die Förderanträge (Durchführungsprojekte) in den Richtlinien IFL (Innovationsförderung) und ZFL (Zusammenarbeitsförderung) ist die Frist zur Einreichung der 30.06.2025.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie alle notwendigen Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Merkblatt zum Antrag.
IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.
ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.