LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL) in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft

Hinweis

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZFL) starten wir in diesem Jahr mit einem Ideenwettbewerb zum Thema:

„Thüringer Netzwerk Lernort Bauernhof“

Ihre Bewerbung können Sie bis zum 28.02.2025 bei uns einreichen. Den Aufruf mit den notwendigen Informationen sowie weitere Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen von Innovationsprojekten (Durchführungsprojekte) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Innovationen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bei der Thüringer Aufbaubank ist der 31.01.2025. Mit der Projektskizze ist gleichzeitig die Erklärung zur Einreichung einer Projektskizze mit einzureichen.

Haben Sie eine innovative Idee aber noch keine Kooperationspartner? Dann planen Sie doch zunächst ein Vorprojekt zur Vorbereitung eines zukünftigen Innovationsprojektes. Der Förderantrag dafür ist bis zum 31.03.2025 ebenfalls bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.

Bei Fragen zur Innovationsförderung wenden Sie sich bitte an die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Frau Scholle, Tel.: +49 361 574041-221, E-Mail: innovation@tlllr.thueringen.de.

Für die Förderanträge (Durchführungsprojekte) in den Richtlinien IFL (Innovationsförderung) und ZFL (Zusammenarbeitsförderung) ist die Frist zur Einreichung der 30.06.2025.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie alle notwendigen Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Merkblatt zum Antrag.

IFL - Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Innovationsförderung Landwirtschaft unterstützt die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

ZFL - Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft
Die Zusammenarbeitsförderung der Landwirtschaft unterstützt eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Umwelt- und Tierwohlprojekten sowie die soziale und solidarische Landwirtschaft. Eine Absatzförderung soll die Vermarktung der Produkte erleichtern.

Förderprogrammdetails

Einen Überblick über erfolgreich abgeschlossene Projekte in der Förderperiode 2014 – 2020 finden Sie unter LFE 2014 - Projekte.

Eine Zusammenfassung von Projekten der Förderperiode 2023 – 2027 finden Sie zukünftig hier.
Bei Fragen zu bereits geförderten Projekten sowie Anfragen zu Projektideen schreiben Sie uns gern an unter agrar@aufbaubank.de. Bei Fragen zu Projekten der Innovationsförderung steht Ihnen die Innovationsdienstleisterin des TLLLR Jena ebenfalls gern unter innovation@tlllr.thueringen.de zur Verfügung.

IFL: Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Testung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien bis zur Praxisreife.

ZFL: Gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Absatzförderung, Umwelt- und Tierwohlprojekte, soziale und solidarische Landwirtschaft und vieles mehr.

Details entnehmen Sie bitte den unter den Downloads verfügbaren Förderrichtlinien.

Vorhabensauswahl:

Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der von der Verwaltungsbehörde festgelegten Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt unter Berücksichtigung der Zielstellungen des EPLR.
Bei der Vorhabensauswahl können nur vollständige und bewilligungsreife Anträge berücksichtigt werden.

Bewilligungsstelle:
Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal.
Die Formulare können dort runter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.
Aktuell ist der Antrag bitte auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden:

Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt

Rechtsgrundlagen
Im GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden ab 2023 erstmals die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP in einem gemeinsamen Planungsdokument programmiert und darüber umgesetzt. Ebenfalls neu ist, dass das Planungsdokument nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erstellt wird, sondern ein gemeinsames Dokument von Bund und Ländern ist.
Der GAP-Strategieplan wurde am 21. November 2022 durch die Europäische Kommission genehmigt: EU-Förderung GAP 2023–2027 | TMIL (thueringen.de).

Die Richtlinien des TMIL zur Innovationsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft (IFL) sowie der  Zusammenarbeitsförderung in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft (ZFL). 

Es können nur Projekte gefördert werden, welche in Thüringen durchgeführt werden.

IFL:
• Kooperationen zur Vorbereitung von Innovationsprojekten und Einrichtung von OG´s
• Operationelle Gruppen (OG´s) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft an der Landwirte oder Waldbesitzer aktiv beteiligt sind.
Die Operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ sind verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kooperation über das EIP-Netzwerk zu veröffentlichen.

ZFL: Kooperationen, an der Landwirte oder Waldbesitzer aktiv beteiligt sind.
Das geförderte Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und den in der Förderrichtlinie unter Zuwendungsvoraussetzungen genannten Zielen/Zwecken entsprechen.

Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner*innen ist in beiden Fällen durch eine Kooperationsvertrag geregelt.

IFL: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, max. EUR 500.000.

IFL Vorprojekte: 90 % der anfallenden Personalkosten nach StEK inkl. Gemeinkostenpauschale, max. EUR 30.000

ZFL: 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. EUR 500.000.

Ideenwettbewerb

Entsprechend der Ziffer 6.1.3 der Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZFL) vom 20.05.2024, in Kraft getreten am 21.05.2024, rufen wir zur Einreichung von Projektideen zur Schaffung und Etablierung eines neuen Netzwerkes auf.

Mit diesem Aufruf werden alle Interessenten zur Einreichung von Konzepten zum Aufbau und zur Etablierung des Netzwerkes „Thüringer Netzwerk Lernort Bauernhof“ aufgefordert.

Lernen findet in vielen Situationen und ein Leben lang statt. Auch außerhalb der Schule und nicht nur in dafür vorgesehenen Räumen können Lernsituationen entstehen, die das Wissen erweitern und Fähigkeiten zum Handeln ausbauen. Schulen haben sich in den letzten Jahren zunehmend geöffnet und binden vermehrt externe Kooperationspartner in den Unterricht ein oder besuchen außerschulische Lernorte. Dazu gehört auch der landwirtschaftliche Betrieb. Er nimmt jedoch eine Sonderrolle ein, da er sich mit der Entstehung beziehungsweise Produktion unserer Lebensmittel befasst und sollte somit als „Lernort Bauernhof“ für Kinder und Jugendliche unverzichtbar sein.

Dieser Bedeutung folgend, wurden durch das Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum im Rahmen zweier über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und mit Landesmitteln geförderter Projekte erste Strukturen für ein Angebot „Lernort Bauernhof Thüringen“ aufgebaut. So konnten seit 2019 unter anderem über 60 Betriebe als Lernort Bauernhof-Betriebe akquiriert werden. Dabei sind ebenso ökologisch als auch konventionell wirtschaftende Betriebe in allen Unternehmensformen der Thüringer Landwirtschaft vertreten. Es hat sich gezeigt, dass die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler auf den Betrieben dazu beitragen, sie zu mündigen Verbraucherinnen und Verbrauchern von morgen werden zu lassen. Darüber hinaus hat der „Lernort Bauernhof“ mit seiner guten Imagewerbung für die Grüne Branche einen positiven Einfluss auf die Berufsorientierung der so wichtigen Nachwuchskräfte von morgen. Nicht zuletzt dient er auch der Idee von mehr Nachhaltigkeit im Sinne der „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“.

Neben der beschriebenen positiven Wirkung des „Lernort Bauernhof“ auf die Schülerrinnen und Schüler und das Image der Landwirtschaft, trägt er zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe bei und ist für die Zukunftsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft in Thüringen von Bedeutung. Die oben genannten Vorteile des „Lernort Bauernhof“ sind so wertvoll, dass ein flächendeckendes beziehungsweise thüringenweites Angebot erreicht werden muss. Hierfür stellt ein Netzwerk unter anderem mit seiner koordinierenden Funktion die ideale Form dar. Mit dem Aufbau und dem Betrieb des „Thüringer Netzwerks Lernort Bauernhof“ soll auf Basis der bisher geschaffenen Strukturen das Ziel eines flächendeckenden „Lernort Bauernhof“ Angebotes in Thüringen verfolgt werden.

Das Kooperationsprojekt kann frühestens am 01.07.2025 beginnen und spätestens am 30.06.2029 enden. Für den aktuellen Aufruf steht ein Budget in Höhe von 300.000 Euro für die gesamte Projektlaufzeit zur Verfügung. Der Fördersatz liegt bei 90 Prozent.

Folgende Dokumente sind bis zum 28.02.2025 einzureichen:

Die Unterlagen finden Sie auch in unserem Downloadbereich auf dieser Seite.

Ablauf Ideenwettbewerb

1
Antrag einreichen (Icon mit Zahnrad, Antrag und einer Hand)

1. Schritt – Konzept einreichen

Der erste Schritt ist das Einreichen Ihres Konzeptes.

Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein:

  • Erklärung zur Teilnahme am Ideenwettbewerb
  • Konzept (Projektskizze)
  • Entwurf Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Entwurf der Kooperationsvereinbarung

Einsendeschluss ist der 28.02.2025. Das Konzept wird durch ein Auswahlgremium bewertet.

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Icon Bestätigung

2. Schritt – Antrag stellen

Das beste Konzept aus dem 1. Schritt stellt den Antrag im Programm ZFL bis zum 28.02.2025 im TAB-Förderportal.

    Die TAB prüft und bewilligt den Antrag.

    3
    Projektstart (Icon mit einer abhebenden Rakete)

    3. Schritt – Los geht‘s

    Das Vorhaben kann ab dem 01.07.2025 starten und hat ein Budget von bis zu 300.000 Euro.

    Hinweis zu den Downloads

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    Downloads

    Richtlinie

    IFL Richtlinie pdf 271.3 KB
    ZFL Richtlinie pdf 259 KB
    IFL Zuordnung Technologiereifegrad pdf 128.9 KB
    IFL/ZFL Auswahlkriterien pdf 169.1 KB

    Finanziert durch

    Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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