Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen

Hinweis

Zur Unterstützung von Unternehmen in Thüringen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind, erweitert der Freistaat Thüringen das Thüringer Konsolidierungsfonds-Programm. 

Dafür hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) in der seit 15.11.2022 geltenden Richtlinie die neue Programmvariante Krisenbewältigung aufgenommen. 

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" nutzen. Es dient zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen.

Förderprogrammdetails

Zur Unterstützung von Unternehmen in Thüringen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind, erweitert der Freistaat Thüringen zur Bewältigung der Krisenauswirkungen das Programm Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen mit der neuen Programmvariante Krisenbewältigung.

Nach der Richtlinie vom 11.11.2022 gelten für die Programmvariante Krisenbewältigung die folgenden Regelungen:  

  • Darlehensbetrag: maximal in Höhe des zum Zeitpunkt der Darlehenszusage geltenden Kleinbeihilfenbetrages (aktuell max. 2,25 Mio. Euro)
  • Darlehenslaufzeit: 4 Jahre (davon 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten); 10 Jahre (davon 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten)
  • Zinssatz: feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit, siehe Konditionentableau
  • Sicherheit: Bürgschaft der Gesellschafter*innen
  • Sondertilgungen: jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung 
  • Darlehen zur Bewältigung der Krisenauswirkungen werden an betroffene Unternehmen auf der Grundlage der Bundesregelung "Verlängerter Befristeter Krisenrahmen -Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022" zugesagt.
  • Mit der Antragstellung ist die aktuelle Situation des Unternehmens zu beschreiben, insbesondere ist die Betroffenheit des Unternehmens von den Krisenauswirkungen (z. B. durch Umsatzrückgänge, Produktionsausfälle, Schließung von Produktionsstätten, gestiegene Energiekosten...) darzulegen.  

Das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" soll zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen beitragen. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. In der Programmvariante Krisenbewältigung werden insbesondere Unternehmen unterstützt, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind. 

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr erhalten können. In besonders begründeten Einzelfällen kann das TMWWDG der Darlehensgewährung an Großunternehmen zustimmen. 

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die keine De-minimis-Beihilfen erhalten können (dazu zählen insbesondere die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur),
  • Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen,
  • Unternehmen/Freie Berufe der Forstwirtschaft (NACE 02.1), des Gesundheuts-, Veterinär- und Sozialwesens, Apotheken, Rechtsanwälte, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten.

Es gibt zwei Programmvarianten:

a) Programmvariante Standard

b) Programmvariante Krisenbewältigung

Darlehensbetrag:

bis max. 2 Mio. Euro

maximal in Höhe des zum Zeitpunkt der Darlehenszusage geltenden Kleinbeihilfenbetrages (aktuell max. 2,25 Mio. Euro)

Darlehenslaufzeit:

bis zu 10 Jahre (bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten)

4 Jahre (davon 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten); 

10 Jahre (davon 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten)

Zinssatz:feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit, siehe Konditionentableaufeste Verzinsung für die gesamte Laufzeit, siehe Konditionentableau
Sondertilgungen:jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Sicherheiten:Für das Darlehen sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.Bürgschaft der Gesellschafter*innen

Darlehen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung als De-minimis-Beihilfe zugesagt. In Einzelfällen ist bei Erfüllung der Voraussetzungen die Gewährung als Beihilfe nach der Bundesregelung "Verlängerter Befristeter Krisenrahmen - Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022" möglich.

Darlehen zur Bewältigung der Krisenauswirkungen werden an betroffene Unternehmen auf der Grundlage der Bundesregelung "Verlängerter BKR Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022" zugesagt.

    Antragsverfahren:

    Den Antrag stellen Sie direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Mitarbeiter*innen der Kundenbetreuung der TAB unterstützen Sie bei der Antragstellung. 

    Download-Archiv:

    Ältere Dateien, wie Richtlinien oder Darlehensbestimmungen zum Konsolidierungsfonds, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.

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