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Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen
Bitte beachten Sie für die Antragstellung ab 01.01.2025: Für Investitionen in die Installation von eigenständigen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln können keine Darlehen zugesagt werden. Mit der Antragstellung ist zu bestätigen, dass das beantragte Darlehen nicht dafür verwendet wird.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" nutzen. Es dient zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen.
Förderprogrammdetails
Das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" soll zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen beitragen. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Von einer Förderung ausgeschlossen ist die Installation von eigenständigen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr erhalten können. In besonders begründeten Einzelfällen kann das TMWWDG der Darlehensgewährung an Großunternehmen zustimmen.
Nicht antragsberechtigt sind:
Unternehmen, die keine De-minimis-Beihilfen erhalten können (dazu zählen insbesondere die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur),
Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen,
Unternehmen/Freie Berufe der Forstwirtschaft (NACE 02.1), des Gesundheuts-, Veterinär- und Sozialwesens, Apotheken, Rechtsanwälte, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten.
Darlehensbetrag:
bis max. 2 Mio. Euro
Darlehenslaufzeit:
bis zu 10 Jahre (bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten)
jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Sicherheiten:
i.d.R. Bürgschaften der Gesellschafter
Darlehen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung als De-minimis-Beihilfe zugesagt.
Antragsverfahren: Den Antrag stellen Sie direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Mitarbeiter*innen der Kundenbetreuung der TAB unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Download-Archiv: Ältere Dateien, wie Richtlinien oder Darlehensbestimmungen zum Konsolidierungsfonds, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.
Finanziert durch
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