Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen

Hinweis

Seit 01.07.2024 gilt die neue Richtlinie für die Unterstützung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. 

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" nutzen. Es dient zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen.

Förderprogrammdetails

Das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" soll zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen beitragen. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. 

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr erhalten können. In besonders begründeten Einzelfällen kann das TMWWDG der Darlehensgewährung an Großunternehmen zustimmen. 

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die keine De-minimis-Beihilfen erhalten können (dazu zählen insbesondere die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur),
  • Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen,
  • Unternehmen/Freie Berufe der Forstwirtschaft (NACE 02.1), des Gesundheuts-, Veterinär- und Sozialwesens, Apotheken, Rechtsanwälte, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten.

Darlehensbetrag:

bis max. 2 Mio. Euro

Darlehenslaufzeit:

bis zu 10 Jahre (bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Rückzahlung in Monatsraten)
Zinssatz:feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit, siehe Konditionentableau
Sondertilgungen:jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung 
Sicherheiten:i.d.R. Bürgschaften der Gesellschafter

Darlehen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung als De-minimis-Beihilfe zugesagt. 

    Antragsverfahren:

    Den Antrag stellen Sie direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Mitarbeiter*innen der Kundenbetreuung der TAB unterstützen Sie bei der Antragstellung. 

    Download-Archiv:

    Ältere Dateien, wie Richtlinien oder Darlehensbestimmungen zum Konsolidierungsfonds, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.

    Hinweis zu den Downloads

    Um eine korrekte Funktionsweise beim Öffnen und im Druck der PDF-Dokumente zu gewährleisten, speichern Sie bitte die hier bereitgestellten PDF-Dokumente auf Ihrem Computer ab und ergänzen Sie im gespeicherten Dokument die erforderlichen Daten. Dafür empfehlen wir die Nutzung des Adobe Reader oder eine andere nicht in den Browser integrierte PDF-Software. Barrieren beim Aufruf der Dokumente können Sie uns über das Feedbackformular zur Verbesserung der Barrierefreiheit mitteilen.

    Downloads

    Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
    Kontakt