Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung

Hinweis

Mit dem 19.07.2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ in Kraft getreten.

Die Förderung der Fließgewässerdurchgängigkeit - Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter erfolgt im Rahmen einer eigenen Förderrichtlinie. Informationen dazu sind hier zu finden.

Förderanfragen für Hochwasserschutzmaßnahmen, deren Umsetzung im Jahr 2025 beginnen soll, können bis einschließlich 28.02.2024 bei der Thüringer Aufbaubank per E-Mail gestellt werden. Hierzu verwenden Sie bitte das unter Downloads verfügbare Formular der "Förderanfrage - Hochwasserschutz". 

Im Programm werden Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und zur Entwicklung von Fließgewässern gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume, technische Hochwasserschutzmaßnahmen, die Erstellung technischer Konzepte oder die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und vieles mehr.

Förderprogrammdetails

Naturnahe Entwicklung von Fließgewässern

Vorhaben der Fließgewässerentwicklung und Vorhaben der Gewässerrenaturierung sowie der dazugehörige Rückbau von Anlagen (Ausbaumaßnahmen) an Gewässern zweiter Ordnung, die in einem Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG enthalten sind, insbesondere durch:

  • Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung,
  • Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers innerhalb des vorhandenen Profils,
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z. B. Anlegen eines Gehölzsaumes) oder im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung,
  • Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an wasserbaulichen Anlagen,
  • Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen sowie sonstige konzeptionelle Vor­arbeiten,

sofern die Maßnahme gemäß § 31 Abs. 5 ThürWG auf den Gewässerunterhaltungsverband (GUV) über­tragen wurde.

Gefördert werden zudem die angemessenen Sach- und Personalausgaben zur Vorbereitung und Umsetzung der zwischen Gewässerunterhaltsverband und Fördermittelgeber abgestimmten Ausbaumaßnahmen.

Hochwasserschutz

Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos aus oberirdischen Gewässern durch:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts durch Gewässer- und Auenrenaturie­rung und/oder durch Reaktivierung von Flutungs- und Retentionsräumen, z. B. durch Deichrückbau und -rückverlegung,
  • Neubau oder Erweiterung von Stau- oder Hochwasserschutzanlagen,
  • Einsatz von mobilen Hochwasserschutzsystemen,
  • Maßnahmen des Gewässerausbaus zur Verbesserung des Abflussvermögens,
  • Erstellung von integralen Hochwasserschutzkonzepten (iHWSK), Planungen und sonstigen vorbereiten­den Untersuchungen für vorgenannte Vorhaben

Erstausstattung Wasserwehrdienste

Vorhaben zur Verbesserung der kommunalen Gefahrenabwehr im Hochwasserfall durch die einmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes nach § 55 ThürWG

Biberinduzierte Mehraufwendungen

Zuweisung für biberinduzierte Mehraufwendungen, die im Rahmen der nach § 31 Abs. 2 ThürWG übertragenen Aufgaben entstehen

Naturnahe Entwicklung von Fließgewässern / Biberinduzierte Mehraufwendungen

Zuwendungsempfänger sind die nach dem ThürGewUVG gegründete Gewässerunterhaltsverbände.

Hochwasserschutz

Zuwendungsempfänger sind die Gewässerunterhaltungsverbände, soweit diese Aufgabe durch den Gewässerunterhaltungsverband für die jeweilige Mitgliedsgemeinde wahrgenommen wird. Anderenfalls sind die Kommunen selbst Zuwendungsempfänger.

 Erstausstattung Wasserwehrdienste

Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Gemeinden. Sofern die Aufgabe des Wasserwehrdienstes auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen wurde, kann auch die Verwaltungsgemeinschaft als Zuwendungsempfänger auftreten.

Weitere wichtige Voraussetzungen

Vorhaben für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes nach § 55ThürWG können fortlaufend über das Förderportal zur Förderung beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des vollständigen Antrageinganges.
Für die anderen Vorhaben ist ein Vorverfahren bzw. ein gesonderter Ablauf erforderlich. Bitte beachten Sie dazu die Anforderungen in der Förderrichtlinie.

Die Höhe der Förderung beträgt:

Naturnahe Entwicklung von Fließgewässern

Vollfinanzierung mit einem Fördersatz von 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hochwasserschutz

KommunenGewässerunterhaltungsverbände nach ThürGewUV
(Förderbonus bei Wahrnehmung der Aufgabe für die jeweilige Mitgliedsgemeinde)
Vorhaben, die im aktuellen Landesprogramm Hochwasserschutz enthalten sindbis zu 70 %+ 10 %
Vorhaben außerhalb des aktuellen Landesprogramms Hochwasserschutzbis zu 55 %+ 10 %

Erstausstattung Wasserwehrdienste

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Pauschalbetrages in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zur Größenklasse gewährt:

- in Größenklasse 1 einmalig 12.500 EUR

- in Größenklasse 2 einmalig 25.000 EUR

- in Größenklasse 3 einmalig 50.000 EUR.

Die Zuordnung zu den Größenklassen wird wie folgt festgelegt:

Größenklasse 3:

Gemeinden, die im Hochwasserrisikogebiet liegen und deren Schadenspotenzial im Hochwasserfall deutlich erhöht ist, sodass der Einsatz im Hochwasserfall eine besondere Herausforderung darstellt. Die betreffenden Gemeinden sind in der Anlage zur Förderrichtlinie aufgeführt.

Größenklasse 2:

Gemeinden, die im Hochwasserrisikogebiet liegen (siehe Maßnahmenteil des aktuellen Thüringer Landes­programms Hochwasserschutz) und die nicht in der Anlage der Förderrichtlinie genannt sind.

Größenklasse 1:

Alle übrigen Gemeinden.

Biberinduzierte Mehraufwendungen

Die Zuweisung beträgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 50 % der über 5.000 EUR hinausgehenden Aufwendungen.

Hinweis zu den Downloads

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EFRE Publizitätspflichten 2021-2027 pdf 608.2 KB

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