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Für die Antragstellung gibt es feste Stichtage pro Jahr. Vor dem eigentlichen Antrag ist außerdem ein Exposé einzureichen, das spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen muss.
Seit dem 01.06.2023 muss mit dem Antrag keine Bescheinigung in Steuersachen mehr eingereicht werden.
Im Rahmen der Gründungsrichtlinie dient die Gründungsprämie zur Existenzgründung in der Vorgründungsphase.
Förderprogrammdetails
Zuwendungszweck der Gründungsrichtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.
Die Gründungsprämie unterstützt Gründungsinteressierte zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase.
Für die Gründungsprämie
können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.
Die Zuwendung als Gründungsprämie
wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500,00 Euro.
Gründungsprämie: So funktioniert die Antragstellung
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Schritt 1 – Stichtage beachten
Die Gründungsprämie kann nicht fortlaufend beantragt werden, sondern es gibt dafür feste Stichtage pro Jahr.
Vor dem eigentlichen Antrag ist ein Exposé notwendig, das die Eignung der Idee für die Förderung mit der Gründungsprämie zeigen soll. Dieses Exposé muss spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen.
Das sind die Stichtage im Überblick:
15. Februar (Exposé bis 15. Januar einreichen)
15. Mai (Exposé bis 15. April einreichen)
15. August (Exposé bis 15. Juli einreichen)
15. November (Exposé bis 15. Oktober einreichen)
Später eingereichte Exposés werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt.
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Schritt 2 – Exposé einreichen
Der zweite Schritt ist das Einreichen Ihres zweiseitigen formgebundenen Exposés inkl. der beiden Anlagen (siehe Downloads). Bei einer beabsichtigten Teamgründung ist das Exposé je Teammitglied separat einzureichen. Es sollte die folgenden Aspekte umfassen:
Überblick über die Gründungspersönlichkeit bzw. die Teammitglieder (Erfahrungen in Bezug auf das Vorhaben, Kompetenzen im Gründungsteam)
Darstellung der Innovation (Geschäftsidee, Problem, Lösung, zukünftige Kund*innen),
ggf. Darstellung des Wettbewerbs und der Umsatzplanung
Bitte senden Sie das formgebundene Exposé mit Anlagen (siehe Downloads) an info@thex.de.
Sie haben Fragen? Das ThEx hilft Ihnen unter der kostenfreien Rufnummer 08000/ 843933 gerne weiter!
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Schritt 3 - Feedback
Die eingereichten Exposés werden durch die ThEx-Gründungscoaches bewertet.
Sie erhalten ein persönliches fachliches Feedback, ob das geplante Projekt für die Gründungsprämie geeignet ist. Anschließend erhalten Sie eine Empfehlung zur Antragstellung.
Sollten Sie keine Empfehlung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Exposé nachzubessern und zum nächsten Stichtag erneut einzureichen.
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Schritt 4 – Antragstellung
Ihren Antrag reichen Sie im Online-Portal der Thüringer Aufbaubank ein. Da es sich um eine personenbezogene Förderung handelt, muss bei Teamgründungen jedes einzelne Teammitglied einen Antrag stellen.
Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein:
formale Antragsunterlagen (siehe Downloads)
Konzept (max. 15 Seiten, eine Gliederungsempfehlung finden Sie ebenfalls unter Downloads)
Meilensteinplanung
Bitte beachten Sie: Nach dem Online-Antrag muss das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung ausgedruckt und unterschrieben an die Thüringer Aufbaubank gesendet werden.
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Schritt 5 - Präsentation mit Jurysitzung
Rund vier Wochen nach der Antragstellung findet eine Jurysitzung mit Vertreter*innen der TAB, des ThEx, der Thüringer Kammern sowie des Wirtschaftsministeriums statt.
In der Jurysitzung präsentieren Sie Ihr Gründungsvorhaben auf Basis des eingereichten Konzepts.
Anschließend trifft die Jury eine Entscheidung über die zu fördernden Vorhaben. In die Bewertung fließen die eingereichten Unterlagen ebenso ein wie die Eindrücke aus der persönlichen Präsentation.
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Schritt 6 - Bewilligung
Nach dem positiven Juryvotum und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben / Unterlagen und Fördervoraussetzungen bewilligt die TAB die Anträge und Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.
Die ThEx-Gründungsprämiencoaches unterstützen auch bei der Umsetzung der Gründungsvorhaben. Bei Bedarf können Sie auch weitere Angebote aus dem ThEx-Verbund in Anspruch nehmen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.thex.de.
Häufige Fragen & Antworten zur Gründungsprämie
Es können auch Gründungsvorhaben gefördert werden, welche soziale Innovationen beinhalten. Unter sozialen Innovationen versteht man das Entwickeln und Umsetzen neuer Ideen für die Bewältigung sozialer Herausforderungen. Es handelt sich um erkennbare Neuerungen für Produkte, Dienstleistungen, Prozessorganisationen und Modelle, welche bisher neue, unbekannte oder unangemessen bewältigte soziale Bedürfnisse lösen. Das Vorhaben soll ein mindestens sich selbst tragendes wirtschaftliches Handeln erwarten lassen.
Die Gründungsprämien-Interessenten werden im Antragsprozess und auch im späteren Förderzeitraum in der Vorgründungsphase durch jeweils einen sogenannten Gründungsprämien-Coach aus dem ThEx-Verbund begleitet.
Die Coaches haben unter anderem folgende Aufgaben:
Erstgespräch und Einschätzung der Erfolgsaussichten anhand des eingereichten Exposés für die folgende Antragstellung, insbesondere in Bezug auf die Jurysitzung,
Information über weitere Beratungs- und Vernetzungsangebote des ThEx und seiner Partner,
Besprechung und Definition der Meilensteine vor Antragstellung,
Informationsweitergabe des Juryvotums,
Gespräch vor Stichtag bzw. Erfüllung eines jeden Meilensteins,
Bestätigung der Erreichung der Meilensteine
Die Vorlage für das formgebundene Exposé finden Sie unter "Downloads". Es umfasst die folgenden Aspekte:
Überblick über die Gründungspersönlichkeit bzw. die Teammitglieder, deren Erfahrungshintergrund in Bezug auf das Vorhaben und deren Kompetenzen im Gründungsteam,
Darstellung der Innovation (Geschäftsidee, Problem, Lösung, zukünftige Kunden),
ggf. Darstellung des Wettbewerbs,
ggf. Darstellung der Umsatzplanung.
Bei Teamgründungen reicht es, das formgebundene Exposé einmal für das gemeinsame Gründungsprojekt einzureichen. Bei Teamgründungen sind die Anlagen 1 und 2 zum Exposé je Teammitglied zu übermitteln.
Darüber hinaus muss von jedem Interessenten ein Formular zur ersten Einschätzung der Förderfähigkeit und eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben werden. Mit der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung erklärt sich der*die Interessent*in bereit, dass die eingereichten Unterlagen an die Coaches weitergegeben werden können. Die Informationen werden in diesem Kreis vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Bitten senden Sie das formgebundene Exposé inkl. Anlagen an info@thex.de.
Für die Antragstellung muss neben den formalen Antragsunterlagen ein ausführliches Konzept eingereicht werden (max. 15 Seiten, DIN-A4; Schriftgröße 11; Arial, 1,15).
Da wesentliche Teile der Gründungsvorbereitung im Förderzeitraum entwickelt und geleistet werden, beinhaltet das Konzept die Darstellung eines frühen Planungsstandes des Geschäftsvorhabens. Es hat die Funktion, der Jury das Vorhaben vorzustellen und eine Bewertung zu ermöglichen. Dabei sind Informationen zur Beurteilung wichtig, ob es sich um ein innovationsbasiertes Vorhaben handelt.
Eine Gliederungsempfehlung für das Konzept sowie Hinweise zu den einzelnen Unterpunkten finden Sie unter "Downloads".
Das Konzept beinhaltet folgende Ausführungen:
Executive Summary
Beschreibung der Geschäftsidee (Ausgangslage/Problemstellung/Lösungsansatz/Zielstellung)
Beschreibung des Produktes/der Dienstleistung, das/die das Problem löst: Worin besteht die Innovation?
Zielgruppe
Markt und Marktpotential
Marketingaktivitäten zur Erreichung der Zielgruppe
Vertrieb
Wettbewerb
Teamaufstellung
Zwischenziele und Meilensteine in der Vorgründungsphase
Finanz- und Umsatzplanung
Zudem müssen ein systematischer Weg der möglichen Umsetzung erkennbar und die Schritte zur Vorbereitung der Gründung im Förderzeitraum transparent beschrieben sein. Bei Beantragung muss die Meilensteinplanung mit eingereicht werden.
Die Gründungsprämie kann nicht fortlaufend beantragt werden, sondern es gibt dafür feste Stichtage pro Jahr.
Vor dem eigentlichen Antrag ist ein Exposé notwendig, das die Eignung der Idee für die Förderung mit der Gründungsprämie zeigen soll. Dieses Exposé muss spätestens einen Monat vor Antragsstichtag vorliegen.
Das sind die Stichtage für die Exposés im Überblick:
15. Januar
15. April
15. Juli
15. Oktober
Später eingereichte Exposés werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt.
Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank. Da es sich um eine personenbezogene Förderung handelt, muss bei Teamgründungen jedes einzelne Teammitglied einen entsprechenden Antrag stellen und die formalen Förderbedingungen erfüllen.
Die Stichtage für die Antragstellung liegen jeweils einen Monat nach den Stichtagen für die Exposés.
Das sind die Stichtage für die Antragstellung im Überblick:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Sämtliche Antragsunterlagen werden digital bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung muss rechtsverbindlich unterschrieben im Original an die Bewilligungsbehörde gesendet werden.
Mehrfachförderungen sind nach VV Nr. 1.4 zu § 44 ThürLHO möglich.
Grundsätzlich können neben der Gründungsprämie, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt wird, andere Förderprogramme für einen anderen Förderzweck im Rahmen der Existenzgründung beantragt werden.
Für EXIST-förderfähige Personen besteht keine Möglichkeit, ihr Vorhaben über die Gründungsprämie fördern zu lassen. Gegebenenfalls kann ein Nachweis der Nichtförderfähigkeit durch EXIST, d. h. durch den Projektträger Jülich und/oder EXIST-geförderte Hochschulen eingebracht werden.
Mit der Gründungsrichtlinie können sowohl technologische als auch nicht-technologische Gründungvorhaben gefördert werden Die Voraussetzung ist aber, dass das Vorhaben innovationsbasiert ist.
Das bedeutet, dass es eine Neuerung in Bezug
auf ein Produkt oder
eine Dienstleistung oder
eine Prozessorganisation oder
einer Marktzugangsstrategie basiert
und
besondere wirtschaftliche Effekte in Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung erwarten lässt
Die Förderempfehlung, welche durch den zuständigen Coach gefällt wird, fungiert als Empfehlung für die Antragstellung und somit an die Jury. Sollte dem Vorhaben eine negative Förderempfehlung ausgesprochen werden, kann das Exposé nachgebessert und zum nächsten Stichtag erneut eingereicht werden. Der Antrag kann aber auch bei einer negativen Förderempfehlung bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden.
In der Regel wird in dieser Zeit das Gründungskonzept umfassend und detailliert ausgearbeitet im Hinblick auf
Produkt bzw. Dienstleistung,
Gründungspersonen, ggf. Team,
Unternehmen und Organisation,
Markt und Wettbewerb,
Marketing und Vertrieb,
Finanzplanung und Finanzierung,
Realisierungschancen und -risiken sowie
Zeitplan
ggf. werden Prototypen entwickelt oder finalisiert.
Die Förderphase kann auch genutzt werden zur Ansprache und Gewinnung von
Mitarbeitenden,
(Pilot-)Kund*innen,
Finanziers oder
sonstigen Unternehmenspartnerinnen und -partnern
Zur Fortschritts-/Erfolgskontrolle des Projekts sind die mit Zuwendungsbescheid als verbindlich erklärten Meilensteine umzusetzen und durch den Gründungsprämien-Coach zu bestätigen.
Zur Überprüfung des Projektfortschrittes werden drei Meilensteine festgelegt: 1. Fertigstellung des Businessplans 2. Zwischenpräsentation 3. Gründung des Unternehmens
Über die Erreichung der Meilensteine ist die TAB zu informieren.
Änderungen mit plausibler Begründung sind möglich und förderunschädlich, wenn sie der TAB rechtzeitig über einen formlosen Änderungsantrag angezeigt werden.
Rund vier Wochen nach der Antragstellung findet eine Jurysitzung mit Vertreter*innen der TAB, des ThEx, der Thüringer Kammern sowie des Wirtschaftsministeriums statt.
In der Jurysitzung präsentieren Sie Ihr Gründungsvorhaben auf Basis des eingereichten Konzepts.
Anschließend trifft die Jury eine Entscheidung über die zu fördernden Vorhaben. In die Bewertung fließen die eingereichten Unterlagen ebenso wie die Eindrücke aus der persönlichen Präsentation ein. Kann ein Konsens über die zuzulassenden Förderanträge nicht erreicht werden, entscheidet die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Jurymitglieder. Dabei hat jedes stimmberechtigte Jurymitglied eine Stimme. Die Jury kann nur eine Abstimmung vollziehen, wenn mindestens 50% der Jurymitglieder anwesend sind.
positives Votum: gleich oder mehr als 60 Punkte
negatives Votum: weniger als 60 Punkte
Im Nachgang zur Jurysitzung informiert der zuständige Coach die Antragstellerin bzw. den Antragsteller mündlich über das fachliche Votum der Jury. Die schriftliche Information über das Voting erhalten Sie von der Thüringer Aufbaubank.
Eine Antragstellung ist für arbeitslose Gründungsprämien-Interessenten möglich.
Ein Nachweis über die Beendigung des Bezugs von Leistungen nach SGB II, III oder XII ist erforderlich; ebenso ist eine Doppelförderung durch andere Zuschüsse auszuschließen.
Der Zeitraum der Förderung erstreckt sich auf bis zu 12 Monate und dient der Vorbereitung und Umsetzung eines innovativen Gründungsvorhabens. Die Gründungsprämie soll den Lebensunterhalt in der Vorgründungsphase sichern und kann bis max. 6 Monate nach erfolgter Gründung gewährt werden.
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