Gründungsrichtlinie: Existenzgründungspass
Da das Thüringer Haushaltsgesetz für das Jahr 2025 noch nicht verabschiedet ist, gilt seit 01. Januar 2025 die vorläufige Haushaltsführung. Förderanträge können in dieser Zeit gestellt werden. Im Rahmen der Fördergegenstände Intensivberatungen und Existenzgründungspässe
können Sie nach Antragstellung auch bereits mit der geplanten Maßnahme beginnen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dies im Rahmen der Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns auf eigenes Risiko tun. Grundsätzlich können verbindliche Förderentscheidungen bzw. Bewilligungen erst nach Verabschiedung des Haushaltes und dessen Veröffentlichung erfolgen. Wir bitten um Verständnis und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Die Antragstellung für die Förderung von Existenzgründungspässen im Rahmen der Gründungsrichtlinie ist ab sofort über das Online-Portal der TAB möglich. Bitte treten Sie vorab mit einer fachkundigen Stelle (Thüringer Industrie- und Handelskammern, Thüringer Handwerkskammern) in Verbindung!
Ab Antragstellung 01.04.2023 ist zwingend der Beratungs- und Unterstützungsbedarf vor Antragstellung durch die fachkundige Stelle zu bestätigen. Ist dies nicht erfolgt, muss der Antrag abgelehnt werden.
Seit dem 01.06.2023 muss mit dem Antrag keine Bescheinigung in Steuersachen mehr eingereicht werden.
Mit dem Existenzgründungspass werden im Rahmen der Gründungsrichtlinie Personen unterstützt, die eine Gründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie zum Beispiel Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.