GreenInvest Ress - Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen
Ab dem 15. Januar 2024 werden im EFRE Förderportal Anpassungen zu den bisherigen Förderkonditionen bei GreenInvest Ress live geschaltet. Grund dafür ist die Aktualisierung der Beihilfeverordnung der EU Kommission (AGVO), die Erleichterungen für die Antragstellenden ermöglicht:
- Die Zuwendungen für die Fördertatbestände Ausgangs- und Umsetzungsberatung werden nicht mehr als De-minimis Beihilfe gewährt. Somit können auch Unternehmen, die den Schwellenwert der De-minimis Beihilfe bereits ausgeschöpft haben, einen Antrag auf Beratung stellen.
- Sofern Unternehmen Investitionsvorhaben beantragen wollen und dabei die Grenzen von De-minimis-Beihilfen übersteigen, können Zuwendungen für solche Vorhaben nun als Umweltschutzbeihilfe gemäß des angepassten Artikels 47 AGVO gewährt werden. Artikel 47 adressiert das Förderziel der Richtlinie konkreter und erleichtert die Beantragung von Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft.
Eine Bescheidung des Antrags kann erfolgen, sobald die Aktualisierung der Richtlinie in Kraft getreten ist. Es ist jedoch die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns möglich.
Die Antragstellung ist über das EFRE-Portal der Förderperiode 2021-2027 möglich.
Interessierte Unternehmen können sich schon vor Antragstellung von der Servicestelle Ressourcenschonung Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA) mit einer kostenlosen Erstberatung und einem ersten Ressourcencheck unterstützen lassen: https://www.thega.de/ressourcenschonung
Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Ressourcenschonung und -effizienz sowie die Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen (z.B. Substitution von schadstoffhaltigen Rohstoffen und Materialien, recycelte und recyclingfähige Materialien zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Bevorzugung nachwachsender Rohstoffe, Minderung von negativen Umwelteinwirkungen usw.).
Die Richtlinie finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.