Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

auch Sachanlagevermögen genannt, bezeichnet in der Bilanz alle auf der Aktivseite befindlichen, zur dauernden Nutzung (Geschäftsbetrieb) bestimmten Vermögensgegenstände, z. B. Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Rechte und Patente

die Einreichung des formgebundenen oder formlosen Antrages vor Beginn der Investition oder des Projektes ist die Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Fördermittel. In einigen Fällen darf erst nach Bewilligung des Zuschusses mit der Investition begonnen werden.

Allgemeine Nebenbestimmungen zur Gewährung von Investitionszuschüssen sind rechtsverbindlicher Bestandteil eines Förderbescheides bzw. Darlehensvertrages, die beim Einsatz öffentlicher Fördermittel zu beachten sind.

i. d. R. formgebundener Antrag zum Abruf bewilligter Fördermittel. Die Zuwendung darf nicht eher abgefordert werden, als sie für Zahlungen im Sinne des Zuwendungsbescheides benötigt wird

Bankbürgschaft durch Gewährung eines Bankkredits, bei dem die Bank für Kundenverpflichtungen Bürgschaft leistet, Garantien gewährt.

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" GRW

Als Beginn des Investitionsvorhabens ist der Beginn der Arbeiten zu verstehen. Beginn der Arbeiten für das Investitionsvorhaben ist entweder

  • der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages oder
  • der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder
  • die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder
  • eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

Der früheste der vorgenannten Zeitpunkte ist maßgebend. Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten für das Investitionsvorhaben. Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Bodenuntersuchung nicht als Beginn des Vorhabens. Bei der Übernahme ist der Beginn der Arbeiten für das Investitionsvorhaben der Zeitpunkt des Erwerbs der unmittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte.

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Thüringen-Invest

Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung, Vermessung und Grunderwerb sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen nicht als Beginn des Vorhabens.

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sind Arbeitsplätze, die langfristig besetzt werden bzw. langfristig zur Besetzung angeboten werden. Die Schaffung und Besetzung von Dauerarbeitsplätzen kann die Voraussetzung für eine Förderung sein.

Dauerarbeitsplätze sind nicht identisch mit der Anzahl der Beschäftigten, Teilarbeitsplätze zählen wie folgt:

  • 2 Teilarbeitsplätze mit einer Wochenarbeitszeit von über 18 bis 30 Stunden gelten als 1 Dauerarbeitsplatz,
  • 3 Teilarbeitsplätze mit einer Wochenarbeitszeit von über 15 bis 18 Stunden gelten als 1 Dauerarbeitsplatz

Weiter Informationen finden Sie im folgenden Download:

Es handelt sich um Beihilfen, die aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden müssen. 

De-minimis-Beihilfen können nach folgenden Verordnungen (VO) gewährt werden: Allgemeine De-minimis-VO, Agrar-De-minimis-VO, Fisch-De-minimis-VO oder DAWI-De-minimis-VO.

Der gesamte Beihilfewert an De-minimis-Beihilfen, die ein einziges Unternehmen erhält, darf die in den einzelnen Verordnungen für bestimmte Zeiträume festgelegten maximalen Beihilfewerte nicht übersteigen.

Bitte beachten Sie: Die Europäische Kommission hat am 13.12.2023 eine neue Allgemeine De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023) verabschiedet. Sie gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030. Wir geben hier einen Überblick über die Neuerungen.

Gern beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenbetreuung.

vollständige Finanzierung eines Investitionsvorhabens von der Planung bis zur Fertigstellung auf der Grundlage eines durch die Bank bestätigten Finanzierungsplanes. Sie ist die Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sicherzustellen. Zu beachten ist, dass zur Durchfinanzierung eines Vorhabens auch das erste Warenlager zählt bzw. die notwendigen Umlaufmittel für die Aufstockung des ersten Warenlagers.

ist eine Investition, die dazu dient, alle Sachgüter durch neue zu ersetzen (z. B. alle Erhaltungs- und Instandhaltungsinvestitionen)

auch Gründungsinvestition, bedeutet, dass Anlagen oder Einrichtungen geschaffen werden, die der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit dienen. Dazu zählen auch alle Ausgaben für die Planung und Erstausstattung.

ist die Schaffung von Anlagen oder Einrichtungen in einer bestehenden Betriebsstätte mit dem Ziel, die Tätigkeitsbereiche zu erweitern oder die Kapazität zu erhöhen. Sie dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Förderrechtlich gesehen ist mit einer Erweiterungsinvestition i. d. R. eine Erhöhung der Anzahl der Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte verbunden.

umfasst i. d. R. den Zeitraum von 36 bzw. 60 Monaten mit Beginn der Gründungsinvestition. Unternehmen, die erstmalig einen Gewerbebetrieb anmelden und nicht im Mehrheitsbesitz eines oder mehrerer selbstständiger Unternehmer oder Unternehmen stehen, gelten als Neugründung.

ist das Einstehen für Verbindlichkeiten. Der Zuwendungsempfänger und i. d. R. die Gesellschafter haften persönlich für die zweckgerechte Verwendung des Investitionszuschusses entsprechend der Bedingungen des Zuwendungsbescheides, einschließlich der Bedingungen lt. Anlagen zum Zuwendungsbescheid.

nur die Kosten werden i. d. R. im Förderrecht als solche anerkannt, die im Sachanlagevermögen aktiviert worden sind

1.
KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben und die nicht zu 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Siehe Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. EU L 124/36 vom 20.05.2003).

2.
KMU – Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. EU L 124/36 vom 20.05.2003).

3.
KMU – Informationsblatt einschließlich

  • Anlage 1 Prüfschema für kleine und mittlere Unternehmen zur Feststellung des Unternehmenstypus
  • Anlage 2 Berechnungsschema bei verbundenen Unternehmen und/oder Partnerunternehmen

4.
KMU – Anlage zum Antrag „Angaben zum Unternehmen“ (KMU-Bewertung)

5.
KMU – Berechnungsbogen „Ergänzende Angaben zur KMU-Bewertung“ einschließlich

  • Anlage 1 zum Berechnungsbogen KMU – verbundene Unternehmen
  • Anlage 2 zum Berechnungsbogen KMU – Partnerunternehmen

sind die in der Anlage des Rahmenplanes aufgeführten förderfähigen Güter und Dienstleistungen sowie die entsprechenden Handwerkszweige

er ist i. d. R. gegeben, wenn in der Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der in der Positivliste aufgeführten Tätigkeiten vorgenommen werden. Für die Gewährung von Investitionszuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe ist der Primäreffekt Voraussetzung. Die in einer Betriebsstätte hergestellten Güter oder erbrachten Dienstleistungen müssen überwiegend überregional abgesetzt werden. Dadurch muss das Gesamteinkommen des jeweiligen Wirtschaftsraums unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht werden. Als überregional in Thüringen ist ein Umsatz anzusehen, der außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, erzielt wird.

jährliche Präzisierung zur Ausführung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 06.10.1969, veröffentlicht im Bundesanzeiger

dient der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, z. B. durch Modernisierung der Anlagen

durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag wird im Falle einer Rückforderung eines Zuschusses die Mithaftung geregelt

drückt den Wert der zulässigen öffentlichen Hilfen in Prozent der gesamten Investitionskosten aus. Setzt sich aus allen für ein Investitionsvorhaben aus öffentlichen Mitteln gewährten Zuschüssen, Zulagen bzw. Darlehen oder ähnlichen direkten Finanzhilfen zusammen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des Finanzierungsplanes durch die antragsbearbeitende Stelle. Der Subventionswert darf die im Förderprogramm festgelegten Höchstsätze nicht überschreiten, andernfalls werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.

Zeitraum, in dem die Besetzung der Dauerarbeitsplätze überwacht wird. Für aus der „Gemeinschaftsaufgabe“ geförderte Unternehmen gilt ein Zeitraum von 5 Jahren.

Beteiligungskapital bietet sich als Alternative oder Ergänzung zur klassischen Fremdfinanzierung an. Es erweitert die Haftungsbasis, verbessert die Kapitalstruktur und damit auch die Kreditwürdigkeit der finanzierten Unternehmen. In Thüringen sind die Strukturen für öffentliches Beteiligungskapital transparent: Die Landesfonds werden ausschließlich durch die bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh betreut. Beteiligungskapital ist nicht zum Nulltarif zuhaben. Businessplan und Management-Qualitäten werden auf Herz und Nieren geprüft, bevor die Entscheidung für ein Engagement fällt.

STILLE BETEILIGUNGEN

Die stille Beteiligung steht zwischen echtem Eigenkapital und Fremdkapital. Der wesentliche Vorteil der stillen Beteiligung: Sie ist nachrangig gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger; bankübliche Sicherheiten werden nicht verlangt.

OFFENE BETEILIGUNGEN

Bei einer offenen Beteiligung erwirbt die Beteiligungsgesellschaft einen Anteil am Kapital des Unternehmens mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Wirtschaftsgüter, die bereits ihrer Nutzung zugeführt wurden, dabei ist die Dauer der Nutzung unerheblich. Der Erwerb derartiger Wirtschaftsgüter wird i. d. R. nicht gefördert

auch Bewilligungsbescheid genannt, ist ein rechtsverbindlicher Bescheid zur Gewährung von Zuschüssen unter bestimmten Bedingungen. Ein Rückforderungsanspruch (siehe Haftung) besteht, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden.

für Zuwendungen wird eine Zweckbindungsfrist festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes muss eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen garantiert sein.

Die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ist nach den meisten Beihilferegelungen der EU ausgeschlossen. Vor Gewährung einer Beihilfe aus einer solchen Beihilferegelung ist zu prüfen, ob das Antrag stellende Unternehmen als in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlich einzustufen ist oder nicht.

In unserem Informationsblatt haben wir für Sie die EU-Definition und die Prüfungsgrundlagen für die Einstufung als "Unternehmen in Schwierigkeiten" erläutert. 

Über einen Zuschuss wird in der Regel anteilig ein Projekt oder eine Investition gefördert. Beantragt wird in der Regel direkt bei dem zuständigen Förderinstitut. Je nach Förderprogramm müssen Hausbank oder Steuerberater bestätigen, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Der Staat will so verhindern, dass Investitionsruinen entstehen.

Förderkredite werden in der Regel über die Hausbank beantragt. Die Kredite werden über die öffentlichen Haushalte zinsverbilligt und sind deshalb besonders günstig. Das Risiko der Hausbank kann auf Antrag durch öffentliche Bürgschaften reduziert werden.

Hausbanken können eine Bürgschaft erhalten, um einen Investitions- oder Betriebsmittelkredit abzusichern. Den Bürgschaftsantrag stellt die Hausbank im Auftrag ihres Kunden. Bürgschaften bis eine Million Euro vergibt in Thüringen die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT), darüber die Thüringer Aufbaubank.

Eine Förderung muss beantragt werden, bevor mit dem Projekt begonnen wird. Ausschlagend dafür ist, wann der Auftrag für eine Leistung erteilt oder ein Wirtschaftsgut bestellt wird.

Ist das Projekt abgeschlossen, muss belegt werden, dass das Geld zweckgemäß eingesetzt wurde.

Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. In der Regel sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Eine Bank, die Nachrangdarlehen gewährt, geht also im Vergleich zum klassischen Kreditgeschäft ein erhöhtes Ausfallrisiko ein, das der Kunde über eine in der Regel höhere Verzinsung ausgleicht. Nachrangdarlehen bündeln damit die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital, verbessern auf diese Weise die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.

Das Zuschlagsystem der GRW-Förderung setzt sich für Bewilligungen im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2017 aus 5 Zuschlägen zusammen. Die Kriterien der Zuschläge sind speziell auf die Ziele der Landespolitik ausgerichtet und ermöglichen es dem Land zielgerichtet zu fördern.
Die Ermittlung möglicher Zuschläge für produzierende Unternehmen / Dienstleister erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs.

Im Einzelnen fließen dabei folgende Kriterien in die Bewertung ein:

Zuschlag Was wird bewertet?
Weiterqualifikation der Mitarbeiter Wie hoch ist der Prozentsatz der im Zeitraum von der Antragstellung bis zum Ende des Überwachungszeitraumes qualifizierten Mitarbeiter in der zu fördernden Betriebsstätte? Anerkannt werden Abschlüsse entsprechend dem Niveau 6 des DQR oder höher.





Externer Link:


http://www.dqr.de/
Ökologische Nachhaltigkeit Besteht eine Zertifizierung für die zu fördernde Betriebsstätte bzw. wird diese angestrebt?
Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Gab es in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung bzw. gibt bis zum Ende der Zweckbindungsfrist vom Bund, Land oder der EU bewilligte FuE-Projekte oder Patentanmeldungen? 



Ist bis zum Investitionsende eine eigenständige FuE-Organisationseinheit in der Betriebsstätte vorhanden? 



Ist der Antragsteller Mitglied in einem in Thüringen bestehenden Cluster/ Netzwerk, in dem Universitäten/ Fachhochschulen/ Forschungseinrichtungen vertreten sind oder Mitglied eines innovationsorientierten Verbandes? Oder tritt er diesem bis zum Investitionsende bei?
Vereinbarkeit Familie und Beruf Ist der Arbeitgeber im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zertifiziert?

Unterstützt das Unternehmen die Beschäftigten für Kinderbetreuung oder Betreuungseinrichtungen?

Ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Leitbild des Unternehmens verbindlich verankert bzw. gibt es eine Vereinbarung mit den Beschäftigten hierzu?

Exportanteil vom Umsatz Wie hoch wird der Exportanteil am Umsatz der Betriebsstätte im 3., 4. und 5. Jahr nach Investitionsende sein?

Für jedes Zuschlagskriterium können jeweils 1% bis 3%-Punkte als Zuschlag vergeben werden. Der maximale Zuschlag für ein Investitionsvorhaben kann somit 15% auf die Basisförderung betragen und ist davon abhängig, inwieweit das Unternehmen die einzelnen Kriterien erfüllt. Darüber hinaus müssen die Subventionswertobergrenzen eingehalten werden.

Die Ermittlung möglicher Zuschläge für den Tourismus/Fremdenverkehr erfolgt für Bewilligungen im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2017 anhand eines Kriterienkatalogs: Leitfaden für die Ermittlung möglicher Zuschläge

Im Einzelnen fließen dabei folgende Kriterien und Merkmale in die Bewertung ein:

Zuschlagssystem Tourismus
Zuschlag Was wird bewertet?
Weiterqualifikation der Mitarbeiter Wie viele Tage pro Jahr werden alle Mitarbeiter der zu fördernden Betriebsstätte jeweils im Überwachungszeitraum weitergebildet?
Barrierefreiheit Wie viele Zimmer sind in welchen Kategorien (E oder B) barrierefrei?






Externer Link: http://www.gastgewerbe-netzwerk.de/leistungsangebot/barrierefreier-tourismus/
Zusammenarbeit / Kooperation Besteht spätestens ab Investitionsende eine Premiumpartnerschaft mit der TTG, ein THÜRIS-Vertrag oder eine Mitgliedschaft in einer regionalen Marketingorganisation?
Qualität Ist die zu fördernde Betriebsstätte in Q1, Q2 oder Q3 der Initiative ServiceQualität eingestuft bzw. ist eine Einstufung geplant?


Externer Link: http://www.q-th.de/initiative/inhalte/





Besteht eine Zertifizierung nach ISO 9001 / EFQM oder ist eine Zertifizierung geplant?
Kategorie Erhält die zu fördernde Betriebsstätte nach Abschluss der Investition einen zusätzlichen Stern oder den Grad „Superior“ (ab 3 Sterne Basis)?
Verfügt die zu fördernde Betriebsstätte über mindesten 3 oder 4 Sterne?

Externer Link: http://www.gastgewerbe-service.de/klassifizierungen/

Für jedes Zuschlagskriterium können jeweils 1% bis 3%-Punkte als Zuschlag vergeben werden. Der maximale Zuschlag für ein Investitionsvorhaben kann somit 15% auf die Basisförderung betragen und ist davon abhängig, inwieweit das Unternehmen die einzelnen Kriterien erfüllt. Darüber hinaus müssen die Subventionswertobergrenzen eingehalten werden.

Eigenleistungen sind die von einem Unternehmen erbrachten Leistungen, die nicht an Dritte verkauft werden, sondern im eigenen Unternehmen genutzt werden, z. B. der Bauunternehmer , der seinen Bürokomplex erweitert und dazu sein Personal, seine Baustoffe und Maschinen nutzt.

Als Eigenmittel oder Eigenkapital gelten alle kurzfristig verfügbaren Vermögenswerte - Bargeld oder Wertpapiere zum Beispiel. Auch die durch die Beleihung einer Lebensversicherung oder Immobilie eingebrachten Mittel können als Eigenkapital angesehen werden.

Als Mezzanine werden Finanzierungsformen bezeichnet, die bilanziell und wirtschafltich betrachtet Elemente des Eigen- und Fremdkapitals enthalten. Typisches Charakteristikum ist u.a., dass den eigentlichen Gesellschaftern/Unternehmern auch nach Zufuhr von Mezzanine-Kapital die vollen Stimm- und Einflussnahmerechte erhalten bleiben. Mezzanine werden auch als Misch- oder hybride Finanzierungsformen bezeichnet.

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige, (hier vorliegend die Ausgabe 2008 - WZ 2008), dient der einheitlichen statistischen Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in Deutschland. Nutzen Sie dieses Nachschlagewerk, um die richtige Klassifikation für Ihr Unternehmen zu finden.

Die Kleinbeihilfen sind Beihilfen nach der "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", die auf Grundlage des "Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19" (ABI. der EU C/91 I vom 24.03.2020) von der Europäischen Kommission für Deutschland genehmigt wurden. (Entscheidung der Kommission SA.56790(2020/N) vom 24.03.2020).

Nach der "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" dürfen alle dem Unternehmen im Zeitraum vom 19.03.2020 bis 31.12.2020 gewährten Kleinbeihilfen den maximal zulässigen Höchstbetrag von 800.000 Euro nicht übersteigen. Für Unternehmen, die im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 120.000 Euro. Für Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Soloselbständige sind Einzelunternehmer*innen, Angehörige freier Berufe oder eingetragene Kaufleute ohne weitere Beschäftigte. Sie sind somit alleinig für ihr Unternehmen tätig.

Im Thüringer Förderportal haben Unternehmen die Möglichkeit, sich mit dem bundesweit gültigen "Mein Unternehmenskonto" anzumelden. Eine solche Anmeldung besitzt das Vertrauensniveau, mit dem eine rein digitale Antragstellung realisierbar ist. Damit kann der herkömmliche Postversand oder die aufwendige digitale Signatur einzelner Dokumente durch eine einfache Anmeldung ersetzt werden.

Das notwendige Vertrauensniveau wird durch das ELSTER-Zertifikat sichergestellt, welches die meisten Unternehmen für die Kommunikation mit den Finanzbehörden bereits im Einsatz haben. Die Nutzer gelangen bei der Anmeldung mit dem Unternehmenskonto direkt zu ELSTER, wo das Unternehmenszertifikat ausgewählt und das zugehörige Passwort eingegeben wird. Anschließend ist der Nutzer bereits direkt im Thüringer Förderportal angemeldet. Ist bei ELSTER die gleiche Mail-Adresse hinterlegt wie bei einem bestehenden Nutzerkonto im Förderportal, so kann der Account mit dem Zertifikat zusammengelegt werden.

Die Anmeldung mit dem Unternehmenskonto kann im eCohesion-Portal und im Thüringer Förderportal genutzt werden, aber nur das Thüringer Förderportal unterstützt die rein elektronische Antragstellung.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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