Kleines Lexikon der Förderpraxis
Glossar
Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. In der Regel sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Eine Bank, die Nachrangdarlehen gewährt, geht also im Vergleich zum klassischen Kreditgeschäft ein erhöhtes Ausfallrisiko ein, das der Kunde über eine in der Regel höhere Verzinsung ausgleicht. Nachrangdarlehen bündeln damit die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital, verbessern auf diese Weise die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.