Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

ist eine Investition, die dazu dient, alle Sachgüter durch neue zu ersetzen (z. B. alle Erhaltungs- und Instandhaltungsinvestitionen)

auch Gründungsinvestition, bedeutet, dass Anlagen oder Einrichtungen geschaffen werden, die der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit dienen. Dazu zählen auch alle Ausgaben für die Planung und Erstausstattung.

ist die Schaffung von Anlagen oder Einrichtungen in einer bestehenden Betriebsstätte mit dem Ziel, die Tätigkeitsbereiche zu erweitern oder die Kapazität zu erhöhen. Sie dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Förderrechtlich gesehen ist mit einer Erweiterungsinvestition i. d. R. eine Erhöhung der Anzahl der Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte verbunden.

Eigenleistungen sind die von einem Unternehmen erbrachten Leistungen, die nicht an Dritte verkauft werden, sondern im eigenen Unternehmen genutzt werden, z. B. der Bauunternehmer , der seinen Bürokomplex erweitert und dazu sein Personal, seine Baustoffe und Maschinen nutzt.

Als Eigenmittel oder Eigenkapital gelten alle kurzfristig verfügbaren Vermögenswerte - Bargeld oder Wertpapiere zum Beispiel. Auch die durch die Beleihung einer Lebensversicherung oder Immobilie eingebrachten Mittel können als Eigenkapital angesehen werden.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
Newsletter & Kontakt