FTI-Thüringen PERSONEN
Attraktiv für KMU: Für die Einstellung von innovativem Personal können KMU einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 48.000 € erhalten. Einen ersten Einstieg zu der Förderung finden Sie hier. Wie die Förderung funktioniert, erklären wir Ihnen im Video.
Da das Thüringer Haushaltsgesetz für das Jahr 2025 noch nicht verabschiedet ist, tritt ab 1. Januar 2025 die vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Förderanträge können in dieser Zeit gestellt werden. Eine Förderentscheidung bzw. Bewilligung kann erst nach Verabschiedung des Haushaltes und dessen Veröffentlichung getroffen werden. Zu beachten ist dies insbesondere bei der Antragstellung in den Fördergegenständen Innovatives Personal und Thüringen Stipendium. Wir bitten um Verständnis und Berücksichtigung in Ihren Planungen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Die Veröffentlichung des nächsten Aufrufs für die Förderung der Forschungsgruppen nach der Richtlinie FTI-Thüringen PERSONEN ist für den 3. Januar 2025 geplant. Nähere Informationen dazu finden Sie hier
Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“
Im Rahmen der Richtlinie werden kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Gewinnung bzw. Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen unterstützt.