FTI-Thüringen PERSONEN

Hinweis

Attraktiv für KMU: Für die Einstellung von innovativem Personal können KMU einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 48.000 € erhalten. Einen ersten Einstieg zu der Förderung finden Sie hier. Wie die Förderung funktioniert, erklären wir Ihnen im Video.

Da das Thüringer Haushaltsgesetz für das Jahr 2025 noch nicht verabschiedet ist, tritt ab 1. Januar 2025 die vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Förderanträge können in dieser Zeit gestellt werden. Eine Förderentscheidung bzw. Bewilligung kann erst nach Verabschiedung des Haushaltes und dessen Veröffentlichung getroffen werden. Zu beachten ist dies insbesondere bei der Antragstellung in den Fördergegenständen Innovatives Personal und Thüringen Stipendium. Wir bitten um Verständnis und Berücksichtigung in Ihren Planungen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Die Veröffentlichung des nächsten Aufrufs für die Förderung der Forschungsgruppen nach der Richtlinie FTI-Thüringen PERSONEN ist für den 3. Januar 2025 geplant. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“

Im Rahmen der Richtlinie werden kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Gewinnung bzw. Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen unterstützt.

Förderprogrammdetails

4. Aufruf
vorausichtlich themenoffen
Veröffentlichung AufrufAnfang Januar 2025
Stichtag AntragseinreichungEnde Februar 2025

Gefördert werden:

  1. die Gewinnung von neuem Personal, vor allem für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI);
  2. KMU bei der Vergabe von Stipendien an Studierende und Promovierende;
  3. die Weiterbildung von Personal für die Bereiche Forschung, Entwicklung sowie der Wissens- und Technologietransfer im Rahmen der Arbeit von Forschungsgruppen.


Fördergegenstände dieser Richtlinie sind

  1. Einstellung von innovativem Personal (INP)
  2. Vergabe von Thüringen-Stipendium an Studierende (SU) und an Promovierende (SD)
  3. Forschungsgruppen (FGR)

Einen ersten Einstieg zu der Förderung von innovativem Personal finden Sie im Video  oder in unserem Onepager zum Download.

  1. Für die Einstellung von innovativem Personal und die Vergabe von Thüringen Stipendien sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Thüringen sowie Forschungseinrichtungen mit einem Sitz in Thüringen bzw. Thüringer Institute von Forschungseinrichtungen (Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich) antragsberechtigt.
            
  2. Für die Forschungsgruppen sind Forschungseinrichtungen mit einem Sitz in Thüringen bzw. Thüringer Institute von Forschungseinrichtungen (Tätigkeit im nichtwirtschaftlichen Bereich) antragsberechtigt.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis im Rahmen der Anwendung vereinfachter Kostenoptionen als Projektförderung gewährt.

1. Innovatives Personal
Die Zuwendung für Innovatives Personal wird als monatlicher Festbetrag in Höhe von EUR 2.000 gewährt.
Die Dauer der Förderung beträgt maximal 24 Monate.

2. Thüringen-Stipendium
Es wird ein monatlicher Festbetrag in Höhe von EUR 600 für Studierende und EUR 1.200 für Promovierende gewährt.
Die Dauer der Förderung für Studierende beträgt maximal 24 Monate, für Promovierende maximal 36 Monate.

3. Forschungsgruppen
Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung gewährt. Die Personalausgaben der Mitarbeitenden der Forschungsgruppe werden als „Kosten je Einheit“ gemäß Art. 53 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (AllgVO) aufgeteilt nach Personalkategorien mit festen Stundensätzen (aktuelle Stundensätze) gefördert. Alle übrigen im Rahmen der Tätigkeit der Forschungsgruppe förderfähigen Restkosten werden gemäß Art. 56 Absatz 1 der AllgVO als Pauschalsatz in Höhe von 15 % der direkten förderfähigen Personalausgaben gefördert.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.

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