FTI-Thüringen FORSCHUNG

Hinweis

Das Programm richtet sich an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und für Forschungsvorhaben erforderliche Geräteausstattung. Für Geräteausstattung betragen die Zuwendungen 90 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 %.


Vorankündigung 

Zu Ihrer zeitlichen Planung nachfolgende Information:

Für den 3. März 2025 ist vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der diesjährige Wettbewerbsaufruf im Rahmen der Richtlinie FTI-Thüringen FORSCHUNG mit einer am 30. April 2025 endenden Einreichungsfrist geplant.

Den Schwerpunkt der themenoffenen Ausschreibung wird die EFRE-kofinanzierte Förderung von Geräteausstattung für Forschungsvorhaben (ohne Personal) im Kontext der fünf Spezialisierungsfelder der RIS Thüringen bilden. Mit rd. 13,78 Mio. EUR ist hierfür, wie bereits im Vorjahr, ein höheres Budget vorgesehen, was bei den Antragshöhen der einzelnen Vorhaben Berücksichtigung finden kann. Die Förderung erfolgt in Höhe von 90%, mithin ist ein Eigenanteil von 10% durch die Zuwendungsempfänger zu erbringen. Das genannte Fördermittelbudget wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsaufrufes voraussichtlich noch unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2025 stehen.

Außerhalb dieses Förderschwerpunktes können im Rahmen der Forschungsschwerpunkte der Einrichtungen, wie bisher in begrenztem Umfang (entsprechend zur Verfügung stehender Landesmittel), auch geistes- und sozialwissenschaftliche Vorhaben gefördert werden.

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“

Mit der Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und der für Forschungsvorhaben erforderlichen Geräteausstattung sollen der nachhaltige Ausbau bestehender oder der Aufbau neuer Forschungsschwerpunkte hinsichtlich der damit verbundenen Forschungskapazitäten an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Thüringen unterstützt und damit die Potenziale zur weiteren Stärkung der Innovationskraft Thüringens erschlossen werden.

Förderprogrammdetails

4. Wettbewerb
Veröffentlichung Aufruf/ Start Stichtagsverfahren03.03.2025
Stichtag 30.04.2025

Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und Geräteausstattung für Forschungsvorhaben. Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS Feldern möglich:

Spezialisierungsfelder

  • industrielle Produktion und Systeme
  • nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
  • Informations- und Kommunikationstechnik, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen

Die Fördermittel werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Gegenstand der Förderung

  • wissenschaftliche Forschungsvorhaben
  • Geräteausstattung für Forschungsvorhaben

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Fremdleistungen
  • Investitionsausgaben für vorhabenspezifische Geräteinfrastruktur



Gefördert werden:

  • staatliche und nach §§ 122 ff. ThürHG staatlich anerkannte Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, deren Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil durch den Freistaat Thüringen allein oder gemeinsam durch Bund und Länder getragen wird

Für Geräteausstattung betragen die Zuwendungen 90 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 %.
Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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