Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Eine Antragstellung im Programm ENL ist nur nach einer erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerbsverfahren möglich.
Wettbewerbsbeiträge für Vorhaben mit Beginn im Jahr 2025 können bis spätestens 1. September 2024 bei der TAB als Bewilligungsstelle eingereicht werden. Das TAB-Portal ist hierfür nun geöffnet. Für Vorhaben der Fördergegenstände 2.1 – 2.4 erfolgt die Einreichung über https://eler.aufbaubank.de/, für die Fördergegenstände 2.5 / 2.6 über https://thueringer-foerderportal.eu/.
Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge (z. B. Aufbau des Erläuterungsberichtes, einzureichende Unterlagen usw.).
Im EFRE stehen zur Neubewilligung in 2025 voraussichtlich rund 3,7 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei sind rund 1,2 Mio. Euro für 2025 und 2,5 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen.
Im ELER stehen in 2025 voraussichtlich rund 6,3 Mio. Euro zur Neubewilligung von Vorhaben nach 2.1 bis 2.3 der ENL 2023-Richtlinie zur Verfügung. Dabei sind 0,95 Mio. Euro für 2025 und rund 5,4 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehen.
Für Vorhaben nach 2.4 der ENL 2023-Richtlinie findet ein separates Ranking und Auswahlverfahren statt. Hierfür sind zusätzlich insgesamt 750.000 Euro vorgesehen.
Die Übersicht zu den zur Verfügung stehenden Mitteln finden Sie auch im Downloadbereich.
Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Entwicklung von Schutzgebieten und vieles mehr. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.