Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Mit dem 24.05.2023 ist die Förderrichtlinie zur Entwicklung von Natur und Landschaft 2023 (ENL 2023) in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie gilt für die Zuwendungsverfahren der Förderperiode 2021 – 2027 in den Programmteilen EFRE und ELER.
Die bisherige Förderrichtlinie ENL gilt für die Zuwendungsverfahren der Förderperiode 2014 – 2020 bis zum Ablauf des 31.12.2023 fort.
Eine Antragstellung im Programm ENL ist nur nach einer erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerbsverfahren möglich. Wettbewerbsverfahren finden in der Regel jährlich im August statt.
Das Wettbewerbsverfahren für das Förderjahr 2024 endete am 01.09.2023. Die Bewertung der eingereichten Wettbewerbe erfolgt im November durch den ENL-Beirat.
Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Entwicklung von Schutzgebieten und vieles mehr. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.