Gefördert werden natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Bei Vorhaben im Teil EFRE sind natürliche Personen von der Förderung ausgeschlossen.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 1 oder 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
- 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben im Zusammenhang mit Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete, Nationale Naturlandschaften, Naturschutzgebiete, Geschütze Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) oder dem Grünen Band, soweit sie dem Schutzzweck dienen,
- 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
- 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei sonstigen Ausgaben.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die Gesamtausgaben 25.000 Euro nicht unterschreiten.
Thüringen-Natur
Gemeinnützige Vereine und Organisationen können mit unserem Programm „Thüringen-Natur“ bis zu 80 Prozent des bewilligten Zuschusses, maximal 750.000 Euro vorfinanzieren.
Informationen zum Thüringen-Natur-Darlehen finden Sie in unserem Informationsblatt, der Antrag steht als Download zur Verfügung.
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Den Zinssatz für das Darlehen können Sie dem Konditionentableau entnehmen.
Der Zinssatz für das Darlehen wird zum Zeitpunkt der Zusage festgelegt.