Mit der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger ist die neue „Richtlinie zur Förderung von C02-armer Mobilität in Thüringen – Modellprojekt Elektrobussysteme“ am 17.10.2017 in Kraft getreten. Gefördert werden Modellprojekte, bei denen im ÖPNV Dieselbusse auf Elektrobusse umgestellt werden. Im Bereich ÖPNV ist dabei mit hohen CO2-Einsparungen zu rechnen, wenn der benötigte Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer Mobilität – Modellprojekt Elektrobussysteme in Thüringen. Die Förderung wird für modellhafte Verkehrsprojekte gewährt und dient der Entwicklung alternativer technischer Lösungen.Gefördert werden Investitionen in den ÖPNV für folgende Modellvorhaben:
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zum Aufbau einer modellhaften Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im ÖPNV. Hierzu gehören insbesondere Ausgaben in den Ausbau der Infrastruktur zum Betrieb von elektrisch angetriebenen Linienbussen einschließlich erforderlicher Oberleitungssysteme,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zur Umstellung der ÖPNV-Busflotte im städtischen Nahverkehr, insbesondere zum Erwerb neuer Elektrobusse,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Erwerb und Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern, um die elektrisch angetriebenen Linienbusse zu betreiben,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Modellvorhaben, um CO2-armen ÖPNVs im ländlichen Raum bzw. für den Bereich Stadt-Umland anzubieten,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen, um Wartung und Reparatur an Elektrobussen in Werkstätten abzusichern.
Zuwendungen an Verkehrsunternehmen des ÖPNV (einzelbetriebliche Investitionen) werden auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) ausgereicht (nach Artikel 3 Abs. 1 oder Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007). Der ÖDA hat die Voraussetzungen des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu erfüllen, vgl. dazu auch die Richtlinie (siehe Downloads).
Nicht gefördert werden:
- Projekte, für die bereits öffentliche Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.
- Ausgaben für Grundstücke.
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Wer wird gefördert
Träger der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.Unser Tipp:
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Wie viel wird gefördert
Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, Elektrobusse bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben.Unser Tipp:
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Downloads
- pdf 451.3 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Richtlinie
- pdf 34.5 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Antrag
- pdf 471.9 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Anlage zum Antrag - Erklärung des Aufgabenträgers zum Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen nach Ziffer 4.1 der Richtlinie
- pdf 486.9 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Anlage zum Antrag - Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank
- pdf 492.2 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Anlage zum Antrag - Durchfinanzierungsbestätigung durch den Steuerberater
- pdf 982 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Monitoringdaten
- pdf 70.4 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Ergänzende Regelungen bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem EFRE (2014-2020).
- pdf 179.3 KBDownload EFRE-Informationsblatt Publizitätspflichten 2014-2020
- pdf 1.7 MBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Plakat zur Erfüllung der Publizitätspflicht.
- pdf 34.9 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Abrufantrag
- pdf 979.1 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Zwischenverwendungsnachweis
- pdf 39.7 KBDownload Modellprojekt Elektrobussysteme: Verwendungsnachweis