Coronahilfe-Schülerverkehr Thüringen
Der Antrag ist spätestens bis zum 31. August 2021 vorzulegen. Maßgebend zur Fristwahrung ist der Eingang des Antrages bei der Thüringer Aufbaubank (auch vorab per E-Mail an COSV@aufbaubank.de möglich).
Der Verwendungsnachweis ist der Thüringer Aufbaubank bis zum 31. März 2022 vorzulegen. Maßgebend zur Fristwahrung ist der Eingang des Verwendungsnachweises bei der TAB (per E-Mail an COSV@aufbaubank.de ausreichend). Auf die Vorlage von Belegen wird verzichtet.
Bitte beachten Sie bei der Übersendung von E-Mails, dass die Dateigröße von 15 MB nicht überschritten wird, anderenfalls ist eine Zustellung nicht gesichert.
Mit dem Programm wird zusätzlicher Busverkehr zur Beförderung von Schüler*innen gefördert. Ziel ist die Verbesserung des Infektionsschutzes in Thüringen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Die Billigkeitsleistung ist ein anteiliger Ausgleich in Höhe von bis zu 80 Prozent an den Ausgaben.