Mit einer TAB-Bürgschaft können Unternehmen in Thüringen unterstützt werden, die vom Kriegsgeschehen in der Ukraine und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft betroffen sind.
- Bürgschaften können bei Einhaltung der Bedingungen auf der Grundlage der Bundesregelung "Verlängerte BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022" übernommen werden:
- Antragsberechtigt sind - abweichend von Ziffer 1.6 der Richtlinie - auch Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten.
- Die Bürgschaften zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten können bis maximal 90% der Kreditsumme gewährt werden.
- Die Bürgschaften können mit anderen Beihilfemaßnahmen auf der Grundlage der "Verlängerte BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022", Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung sowie Beihilfen nach der AGVO kumuliert werden, sofern die Kumulierungsvorschriften einschlägig sind und die Beihilfehöchstgrenzen eingehalten werden.
- Mit der Antragstellung ist die Betroffenheit des Unternehmens (u. a. durch Umsatzrückgänge, Produktionsausfälle, Schließung von Produktionsstätten, gestiegene Energiekosten...) anhand der Anlage zum Antrag "Ergänzende Angaben" zu dokumentieren.
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
- Verbürgt werden maximal 80 Prozent des Kredites/ Avalbetrages (Bitte beachten Sie unter Förderprogrammdetails die Sonderregelungen für Unternehmen, die von der Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind).
- Bei Mietkauf- und Leasingverträgen darf die Bürgschaft regelmäßig 60 % der in den ausstehenden Raten enthaltenen Tilgungsanteile nicht übersteigen (dazu siehe Merkblatt Leasing).
- In Ausnahmefällen können Bürgschaften auch für einen mehrheitlichen Anteilserwerb durch ein Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen an Unternehmen mit Sitz außerhalb des Freistaates Thüringen gewährt werden. Hierfür beträgt die maximal zulässige Bürgschaftsquote 60 % (siehe dazu Merkblatt Anteilserwerb).
- Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen Euro übernommen werden.
Antragsverfahren:
Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank.
Für die Verbürgung von Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank vorliegen muss.
Bürgschaften können auf Basis der De-minimis-Verordnung oder der AGVO gewährt werden.
Für Bürgschaften nach der De-minimis-Verordnung ist die maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen.
Für Bürgschaften nach der AGVO sind die maximalen Beihilfegrenzen der AGVO zu berücksichtigen. Diese belasten jedoch nicht die o. g. maximale Beihilfegrenze nach der De-minimis-Verordnung.
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