Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung
Gefördert wird die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.
Gefördert wird die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.
Ziel und Schwerpunkt der Förderung ist die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit. Durch die gewährten Zuwendungen sollen Altlasten und durch sie verursachte Gewässerverunreinigungen saniert sowie eine Wiedernutzung der betreffenden Flächen ermöglicht werden.
von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderung und zur Sanierung von Altlasten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Die Förderrichtlinie enthält zudem unter der Ziffer 4 noch weitere wichtige Zuwendungsvoraussetzungen. Der komplette Wortlaut der Förderrichtlinie steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt für: | 3.1 Thüringer Körperschaften des öffentlichen Rechts | 3.2 Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts in Thüringen | 3.3 Juristische Personen des privaten Rechts und 3.4 Natürliche Personen |
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2.1.1 Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung | bis zu 100 % | bis zu 100 % | bis zu 100 % |
2.1.2 Sanierungsuntersuchung und -planung | bis zu 100 % | bis zu 90 % | bis zu 90 % |
2.1.3 Sanierung - einschließlich sanierungsbedingter Abriss - und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung | bis zu 95 % | bis zu 90 % | bis zu 90 % |
2.1.4 Überwachung und Eigenkontrolle | bis zu 100 % | bis zu 90 % | bis zu 90 % |
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