Wohneigentum für Familien

Hinweis

Alle Anträge, die bis zum 30.11.2024 gestellt wurden und vollständig sind, werden in diesem Jahr bearbeitet, bewilligt und ausgezahlt. Ausschlaggebend hierfür ist der postalische Eingang des unterschriebenen Originalantrages bei der TAB.

Alle nach diesem Termin eingereichten Anträge gelten jeweils als Antrag für das Folgejahr nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des jeweiligen Landeshaushaltes. Sofern das Förderprogramm im Jahr 2025 fortgesetzt wird und soweit der Landeshaushalt dies hergibt, werden die Anträge in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs (gültig ist der Poststempel) von der TAB bearbeitet. Bitte beachten Sie: In diesem Fall kommen die Sachbearbeitungen der TAB auf Sie zu. Wir bitten von Anfragen abzusehen. Wir informieren an dieser Stelle, sobald es zum Förderprogramm Neuigkeiten gibt.

Mithilfe des Förderprogramms soll der Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum für Familien durch finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Thüringen erleichtert werden. So soll auch die Attraktivität des Thüringer Wohnstandortes für Familien gefördert werden.

Förderprogrammdetails

Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum (Eigentumswohnung, Wohnhaus im Bestand oder im Neubau, Grundstück mit Eignung zur Wohnbebauung) zur Selbstnutzung durch Familien. Das Wohneigentum, für das die Förderung beantragt wird, muss in Thüringen gelegen sein. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages muss ab dem 2. Januar 2024 stattgefunden haben.

Förderfähig ist der Ersterwerb für Familien. Familien sind Ehepaare, aktuell oder zukünftig in einer Hausgemeinschaft lebende Paare oder Lebenspartner sowie Alleinerziehende (natürliche Personen), in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das ein eigener Kindergeldanspruch zugunsten eines Erwerbers besteht.

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt fünf Prozent des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises des Wohneigentums.

Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt:

  • bis zu 400.000 Euro für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen beziehungsweise
  • bis zu 100.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken mit Eignung zur Wohnbebauung.

Der diese Beträge jeweils übersteigende Teil des Kaufpreises wird nicht gefördert.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der errechnete Zuschuss den Betrag von 1.000 Euro nicht erreicht.

Quickcheck Familienbauförderung - Start

Fördercheck zur Antragsberechtigung

Der Freistaat Thüringen fördert den Ersterwerb von in Thüringen gelegenem Wohneigentum von Familien zur Selbstnutzung. Mit wenigen Klicks können Sie feststellen, ob Sie antragsberechtigt sind.

Häufige Fragen & Antworten

So funktioniert die Antragstellung

In unserem ausführlichen Tutorial führen wir Sie Schritt für Schritt durch den kompletten Antrag im Programm "Wohneigentum für Familien".

Bitte beachten Sie: Der im Portal gestellte Antrag muss ausgedruckt und jeweils mit Originalunterschrift per Post an die TAB gesendet werden, damit Ihr Antrag seine volle Gültigkeit entfaltet und bearbeitet werden kann. 

Finanziert durch

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)

Downloads

Richtlinie

FamWoE: Richtlinie pdf 183.4 KB
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