Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

sind Arbeitsplätze, die langfristig besetzt werden bzw. langfristig zur Besetzung angeboten werden. Die Schaffung und Besetzung von Dauerarbeitsplätzen kann die Voraussetzung für eine Förderung sein.

Dauerarbeitsplätze sind nicht identisch mit der Anzahl der Beschäftigten, Teilarbeitsplätze zählen wie folgt:

  • 2 Teilarbeitsplätze mit einer Wochenarbeitszeit von über 18 bis 30 Stunden gelten als 1 Dauerarbeitsplatz,
  • 3 Teilarbeitsplätze mit einer Wochenarbeitszeit von über 15 bis 18 Stunden gelten als 1 Dauerarbeitsplatz

Weiter Informationen finden Sie im folgenden Download:

Es handelt sich um Beihilfen, die aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden müssen. 

De-minimis-Beihilfen können nach folgenden Verordnungen (VO) gewährt werden: Allgemeine De-minimis-VO, Agrar-De-minimis-VO, Fisch-De-minimis-VO oder DAWI-De-minimis-VO.

Der gesamte Beihilfewert an De-minimis-Beihilfen, die ein einziges Unternehmen erhält, darf die in den einzelnen Verordnungen für bestimmte Zeiträume festgelegten maximalen Beihilfewerte nicht übersteigen.

Bitte beachten Sie: Die Europäische Kommission hat am 13.12.2023 eine neue Allgemeine De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023) verabschiedet. Sie gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030. Wir geben hier einen Überblick über die Neuerungen.

Gern beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenbetreuung.

vollständige Finanzierung eines Investitionsvorhabens von der Planung bis zur Fertigstellung auf der Grundlage eines durch die Bank bestätigten Finanzierungsplanes. Sie ist die Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sicherzustellen. Zu beachten ist, dass zur Durchfinanzierung eines Vorhabens auch das erste Warenlager zählt bzw. die notwendigen Umlaufmittel für die Aufstockung des ersten Warenlagers.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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